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Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2021  

Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Mönkhagen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 09.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Mönkhagen
Ort: Dorfstraße 56, 23619 Mönkhagen
     
 
Status:nichtöffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach kurzer Erläuterung durch Herrn Bleiziffer, wird Herrn Petersson-Larsson das Wort erteilt. Er schlägt eine Anhebung der Grundsteuer auf 340 und der Gewerbesteuer auf 345 vor. Herr Bleiziffer würde diese Erhöhung erst im nächsten Jahr berücksichtigen wollen.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A und B wird auf 325 v.H. festgesetzt.

für die Gewerbesteuer wird auf 330 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

4

Stimmen dagegen

 

 

1

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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