Auszug - Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Jonas informiert über die rechtlichen Hintergründe für die Aufstellung und Überprüfung des Lärmaktionsplanes, die maßgeblichen Hauptverkehrsstraßen und deren Auswirkungen auf das Gemeindegebiet sowie die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmminderung.
Beschluss:
- Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.
- Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge wird in der vorliegenden Fassung / mit folgenden Änderungen beschlossen.
- Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: | 12 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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