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Auszug - Haushaltssatzung -mit Plan 2021  

Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 02.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Havighorst
Ort: Havighorst 53, 23858 Feldhorst
2020/13-125-01 Haushaltssatzung -mit Plan 2021
     
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2020/13-125
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 315 v.H.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst
für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Feldhorst verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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