Auszug - Haushaltssatzung - mit Plan 2021
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/19-123-1
Frau Böttger verweist auf die vorangegangene Beratung im Finanz- und Kulturausschuss und die geänderte Beschlussempfehlung. Weiterer Beratungsbedarf besteht nicht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird unverändert beibehalten.
- Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen
Teilfinanzpläne / Produkte | Auszahlung Plan 2021 lt. Vorlage | Auszahlung Plan 2021 neu |
126020 / FF Pöhls | 12.800,00 € | 8.400,00 € |
361130 / Kindergartengrundstück | 4.500,00 € | 0,00 € |
573010 / Gemeinschaftshaus Rehhorst | 10.000 € | 14.000,00 € |
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2021.
- Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von
1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
- Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und die Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 6 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | TOP 10 2021 Haushaltsplan - PP (72 KB) |