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Auszug - Haushaltssatzung - mit Plan 2021  

Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Rehhorst Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 07.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Rehhorst
Ort: Up´n Knust 26, 23619 Rehhorst
2020/19-123-01 Haushaltssatzung - mit Plan 2021
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/19-123-1

 

Frau Böttger verweist auf die vorangegangene Beratung im Finanz- und Kulturausschuss und die geänderte Beschlussempfehlung. Weiterer Beratungsbedarf besteht nicht.

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird unverändert beibehalten.

 

  1. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen

 

Teilfinanzpläne / Produkte

Auszahlung Plan 2021 lt. Vorlage

Auszahlung Plan 2021 neu

126020 / FF Pöhls

12.800,00 €

8.400,00 €

361130 / Kindergartengrundstück

4.500,00 €

0,00 €

573010 / Gemeinschaftshaus Rehhorst

10.000 €

14.000,00 €

 

-          Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

-          Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2021.

 

  1. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von

1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

  1. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und die Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 10 2021 Haushaltsplan - PP (72 KB)      
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