Auszug - Verschiedenes
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Wortprotokoll |
a) Alte Schule
Seit der Auflösung des Schulverbandes Badendorf-Zarpen aus 1968 ist die gängige Praxis, dass Zarpen 1/3 vom Ertrag des Gebäudes bekommt. Das Grundstück gehört der Gemeinde. Diese Aufteilung ist im Grundbuch nicht gesichert. Der Auflösungsvertrag von 1968 war bisher nicht zu finden.
Offenbar hat sich dieses Verfahren verselbstständigt. Es gab kein Controlling durch das Amt oder der Gemeinde. Die Gemeinde hat nach den Haushalten immer Ertrag erwirtschaftet. Im März 2021 sollten neue Fenster eingebaut werden. Es stellte sich die Frage, ob das wirtschaftlich darstellbar sei. So wurde erstmalig vom BGM eine Statistik über die Jahre 2011 bis 2020 erstellt (nach Einführung von Doppik). Dabei wurde festgestellt, dass Zarpen mehr Ertragsanteil bekommen hat als die Gemeinde Badendorf. Wie dieser Fehler entstehen konnte, ist bisher nicht geklärt. Seitdem ist die Sache im Amt bekannt. Bedingt durch personelle Engpässe (u. a. Erkrankungen) konnte aber keine Aufklärung erreicht werden. Eine Zahlungssperre wurde im Mai 2021 vom Bgm beim Amtsdirektor schriftlich veranlasst und geht davon aus, dass dies auch vom Amt entsprechend umgesetzt wurde.
Die Kämmerei, inzwischen neu besetzt, hat sich der Sache nun angenommen. Nach heutiger Auffassung scheinen die Abrechnungen mit Zarpen 1/3-2/3 zu unseren Lasten falsch gelaufen zu sein. Es stehen 22.045 € in Frage. Die Vereinbarung aus 1968 wäre aber heute mit Doppik sowieso falsch, da damals keine Abschreibungen erwirtschaftet werden mussten. Es wird nun weiter recherchiert und Lösungen angedacht.
Der Bgm wird von der GV beauftragt, mit der Verwaltung Lösungsmöglichkeiten in Bezug auf eine mögliche Rückforderung zu viel gezahlter Beträge und einen möglichen Kauf des Anteils der Gemeinde Zarpen zu erarbeiten.
b) Grundstücke ohne Eigentümer
Die Kämmerei hatte empfohlen, dass die Gemeinde sich die Grundstücke ohne Eigentümer, die in gemeindlichem Interesse liegen, in einem gemeinsamen Verfahren anzueignen. Der Bgm hat die Aneignung beim Notar am 16.08.21 unterzeichnet. Das Grundbuchamt wird ein entsprechendes Verfahren dazu einleiten.
Es handelt sich im diese Grundstücke:
UE-47-3 Wüstenei, Gewässer im Gemeindeland
UE-74-1 Wegstück an der K78 Dorfausgang
UE-121-6 Ackerfläche östlich vom Klärwerk
UE-262 Langenjahrener Weg Nord
UE-108 Weg Dorfstraße 61/63
c) Jahresabschlüsse
Aus der GV kam die Bitte, dass die Jahresabschlüsse für 2019 und 2020 vorgelegt werden sollen.
d) HH-Plan 2022
Das Amt soll gebeten werden, dass der HH-Plan 2022 bis zum Jahresende der GV vorliegt.
e) Bus-Verkehr während der Bauarbeiten im Mitteltor
Ohne Widerspruch kam die Bitte, dass die Bürger insbesondere die Schulbusnutzer, die Schul-/Busunternehmen und die Schule Zarpen vom Amt informiert werden sollen.
Es wird nicht öffentlich weiter beraten (gesonderte Niederschrift). Der Bürgermeister stellt um
21:50 Uhr die Öffentlichkeit wieder her und verzichtet auf eine Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse, da die Öffentlichkeit nicht mehr anwesend ist.
Er schließt die Sitzung.