Auszug - Haushalt 2022
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Im Hinblick auf den Haushalt 2022 werden folgende Hinweise gegeben:
1 Ergebnisplan und Sachverhalt für das Jahr 2020 sind zu prüfen und bzgl. Abschreibungen und Rückstellungen zu korrigieren.
2 Der Wert für den Mittelfehlbetrag 2021 ist mit dem Nachtragshaushalt 2021 in Übereinstimmung zu bringen.
3 Die Berechnung der liquiden Mittel in der Satzung 2022 ist im Punkt "Einzahlungen" mit der Finanzrechnung in Übereinstimmung zu bringen.
4 In der Satzung 2022 sind die Angaben zu den Realsteuern zu korrigieren.
5 Im Ergebnisplan 2022 und Folgejahre ist die Entwicklung der Gewerbesteuer zu überprüfen und ggf. anzupassen.
6 Im Ergebnisplan 2022 ist die Position "5221000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens" auf 152 TEUR zu korrigieren.
7 Im Finanzplan 2024 ist die Förderung der Anschaffung eines Feuerwehr-Kfz i.H.v. 116T EUR zu berücksichtigen.
8 Im Finanzplan 2025 sind 300 TEUR für die Abwasserdruckleitung zu streichen. Es ist geplant, die Investition im Jahr 2024 abzuschließen.
9 Die Finanzrechnung für das Vergleichsjahr 2020 ist auf Plausibilität zu prüfen.
10 Im Investitionsplan 2022 ist die Angabe zum Grunderwerb zu anonymisieren.
11 Im Finanzplan ist die Position "7814000 Zuweisungen und Zuschüsse f. Inv./" i.H.v. 30TEUR zu erläutern.
12. Im Beschlussvorschlag fehlt die Angabe zu den Abwassergebühren.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Nach öffentlicher Beratung werden mit den o.g. Hinweise Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.
- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2022.
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
2. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
|
|
| Stimmen dagegen |
|
|
| Stimmenthaltungen |
|
|
|
|