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Auszug - Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung  

Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen
TOP: Ö 2
Gremium: Gemeindevertretung Mönkhagen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 17.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Mönkhagen
Ort: Dorfstraße 56, 23619 Mönkhagen
 
Wortprotokoll

Anträge zur Tagesordnung liegen vor, über welche wie nachstehend dargestellt beraten und abgestimmt wird.

 

Der Tagesordnungspunkt 8 „Grundsatzbeschluss zum Grunderwerb und zur Entwicklung von Wohnraum für Seniorinnen/Senioren und Singles“ wird durch den Vorsitzenden zurückgenommen und entfällt damit für die heutige Sitzung. Das Thema soll im Ortsentwicklungskonzept beraten werden.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Die vorliegenden Anträge der CDU zur Feuerwehr, dem Bolzplatz und der Straßenbeleuchtung sollen auf die Tagesordnung aufgenommen werden:

 

Der Antrag der CDU Fraktion vom 22.04.2022 und gleichlautend vom 16.05.2022 einen „Beschluss über den Standort des neuen Feuerwehrhauses“ herbeizuführen, wird auf die Tagesordnung genommen:

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Der Antrag der CDU Fraktion vom 22.04.2022 und gleichlautend vom 16.05.2022 einen „Beschluss einen „Aktionsplan aufzustellen, wie dann mit der reduzierten Fläche des Bolzplatzes [Anm. neben dem neuen Feuerwehrgebäude] zu verfahren ist“ herbeizuführen, wird auf die Tagesordnung genommen:

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Der Antrag der CDU Fraktion vom 21.04.2022 zur „Verkürzung des Dauerlichts der Straßenlaternen in den Nachstunden“ herbeizuführen, wird auf die Tagesordnung genommen:

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

Es gilt somit die vorab dargestellte Tagesordnung.

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