Vorlage - 2019/21-066
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Beschlussvorschlag:
Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen:
- der I. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2019
- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde
Westerau für das Haushaltsjahr 2019
Sachverhalt:
Gemäß § 95 b Gemeindeordnung hat die Gemeinde einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr aufzustellen, wenn unter anderem bisher nicht veranschlagte Aufwendungen und Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen.
Dies ist im laufenden Haushaltsjahr nicht der Fall. Dementgegen weist die Entwicklung im Jahr 2019 vielmehr erhebliche Abweichungen bei der Umsetzung von ursprünglich geplanten Maßnahmen und in Folge dessen erhebliche Reduzierungen bei der Verwendung der eingeplanten Mittel auf. Die größte Position ist dabei der geplante Investitionskostenzuschuss für zur Errichtung des Kindergartens in der Gemeinde Rethwisch, welcher mit 280.000 € eingeplant ist. Dieser verschiebt sich auf das Jahr 2020. Gleichermaßen konnten geplante weitere Maßnahmen, wie das Kanalkataster Wulmenau, die Neugestaltung des Kinderspielplatzes in Ahrensfelde oder auch die Planungen zum Ortsentwicklungskonzept nicht in dem ursprünglich gedachten Umfange umgesetzt werden. Die dafür geplanten Mittel in Höhe von insgesamt rund 59.000 € fallen damit im Jahr 2019 nicht an und werden für das Jahr 2020 neu veranschlagt. Allein diese vier Positionen führen zu erheblichen Abweichungen gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung und dessen Ergebnis. Zugleich sind im Haushaltjahr 2019 in den Bereichen Feuerwehr, Kinderbetreuung und Abwasserbeseitigung maßgeblich erhöhte Aufwendungen angefallen. Aus diesen Gründen bietet sich die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes 2019 an, der sodann auch gleich Ausgangspunkt für die anstehende Haushaltsplanung für das Jahr 2020 ist.
Darüber hinaus umfasst der Entwurf des 1. Nachtraghaushaltes eine Reihe weiterer Anpassungen im Ergebnisplan als auch im investiven Bereich des Finanzplanes. Alle in den Entwurf des I. Nachtragshaushalts eingearbeiteten Veränderungen des Jahres 2019 sind in der Anlage 2 dieser Beschlussvorlage aufgelistet. Es wird darauf ergänzend Bezug genommen.
Im Saldo verschlechtert sich der Ergebnisplan um 7.600 € gegenüber der Ursprungsplanung und weist nunmehr ein Defizit von 1.500 € aus. Im investiven Teil des Finanzplans verringert sich der Saldo aller investiven Ein- und Auszahlungen um 316.000 € auf 77.100 €
Im Saldo und unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes wird zum Ende des Jahres 2019 jetzt nicht mehr von einer Abnahme der Liquidität in Höhe von 266.100 € ausgegangen. Dementgegen geht der Nachtragshaushalt nunmehr von einer Zunahme an liquiden Mittel in Höhe von gerundeten 42.300 € aus. Im Ergebnis stellt sich die Liquiditätsentwicklung ausgehend vom vorläufigen Abschluss zum 31.12.2018 im Jahr 2019 wie folgt dar:
Stand liquide Mittel zum 31.12.2018 | 1.006.438 € |
zzgl. Forderungen zum 31.12.2018 | 57.625 € |
abzüglich Verbindlichkeiten | - 114.349 € |
bereinigter Stand liquide Mittel | 949.714 € |
geplante Änderung 2019 | 42.300 € |
voraussichtlicher Mittelbestand 31.12.2019 | 992.014 € |
Anlage/n:
Anlage:- 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019
- Übersicht eingearbeitete Veränderungen
- 1. Nachtragshaushaltsplan 2019, bestehend aus Ergebnisplan mit Produktübersicht
und dem Finanzplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-10-29 Entwurf Nachtragshaushalt 2019 (459 KB) |