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Vorlage - 2019/21-068  

Betreff: Anpassung der Abwassergebühren
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau Vorberatung
11.11.2019 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Westerau (offen)   
Gemeindevertretung Westerau Entscheidung
25.11.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2019-10-30 1. Nachtrag Gebührensatzung MW_Westerau  
2019-10-29 MW Betriebsabrechnung 2018  
2019-10-29 MW Gebührenkalkulation 2020  

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Westerau beschließt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Westerau vom 27.11.2017 (1. Nachtrag vom 25.11.2019) mit/ ohne folgenden Änderungen:
 

 

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Sachverhalt:

Die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ hat in den Jahren 2017 und 2018 im Ergebnis Überschüsse erwirtschaftet. Gemäß Kommunalabgabengesetz sollen diese Überschüsse in den 3 Folgejahren ausgeglichen werden (vgl. beigefügte Betriebsabrechnung).

 

Im Verlauf des Jahres 2019 ist unter anderem in der Kläranlage im Ortsteil Ahrensfelde ein grundlegender Sanierungsstau zu Tage getreten. In Folge dessen haben sich die Unterhaltungskosten im Jahr 2019 verdreifacht (vgl. Vorlage zum 1. Nachtragshaushalt 2019). Mit einem erneuten Überschuss im Ergebnis des Jahres 2019  ist daher nicht mehr zu rechnen.

 

Entsprechend der seitens der Verwaltung vorgenommenen Abschätzung wird sich ein erhöhter Unterhaltungsaufwand auch im Jahr 2020 fortsetzen. Dies weiter bezogen auf die Kläranlage im Ortsteil Ahrensfelde. Zudem sind ebenso höhere Unterhaltungsbedarfe im Bereich des Leitungsnetzes zu erwarten. Dem folgend wird somit auch für das Jahr 2020 mit einer Verdoppelung der Unterhaltungskosten im Vergleich zum Jahr 2018 gerechnet.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Höhe der Benutzungsgebühr ab dem Jahr 2020 zu überprüfen. Kostenrechnende Einrichtungen im Sinne des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind kostendeckend zu führen. Gemäß beigefügter Kalkulation (vgl. Anlage 3) wäre rein rechnerisch eine Anpassung der Zusatzgebühr –ohne die Anpassung der Grundgebühr - von 2,89 € auf 3,44 € erforderlich. Die beigefügte Kalkulation stellt alternativ dazu auch die notwendige Anpassung der Zusatzgebühr bei gleichzeitiger zulässiger Anpassung der Grundgebühr dar.

 

Die Änderung bedarf einer entsprechenden Satzungsänderung, welche als Anlage 1 beigefügt ist.

 

 

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Anlage/n:

Anlagen: Entwurf Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
Betriebsabrechnung 2018
Gebührenkalkulation 2020 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019-10-30 1. Nachtrag Gebührensatzung MW_Westerau (75 KB)      
Anlage 2 2 2019-10-29 MW Betriebsabrechnung 2018 (108 KB)      
Anlage 3 3 2019-10-29 MW Gebührenkalkulation 2020 (93 KB)      
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