Vorlage - 2019/21-081
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Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Westerau wird ohne/mit folgenden Änderungen beschlossen:
Sachverhalt:
In ihrer Sitzung am 24.09.2018 hatte die Gemeindevertretung die 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Westerau beschlossen mit dem Inhalt, dass Gemeindewehrführer, Ortswehrführer, Jugendwehrwarte und Gerätewarte ab dem 01.01.2019 einen feststehenden Betrag (abweichend von den Höchstbeträgen der Entschädigungsverordnung freiwillige Feurerwehren – EntschVOfF) als Entschädigung erhalten.
Am 05.12.209 hatte die Gemeindevertretung beschlossen, ab 2019 für die Gemeindewehr-führung und die Stellvertreter als Entschädigung jährlich die Höchstsatze nach der EntschVOfF in Höhe von 1.884,00 € und 1.413,00 € zu gewähren. Gleichzeitig wurde beschlossen, bei Personen mit Doppelfunktion nur die Entschädigung für die Funktion mit dem höheren Zahlbetrag auszuzahlen.
Nachträglich hat sich herausgestellt, die die Gewährung der Höchstsätze außer für die Gemeindewehrführer und deren Stellvertreter ebenso für die Ortswehrführer und deren Stellvertreter gelten soll. Insofern ist die Satzung entsprechend anzupassen.
Anlage/n:
Anlage: 4. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Westerau
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-10-24 Entschädigungssatzung -21- 4. Änderung (109 KB) |