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Vorlage - 2018/13-017  

Betreff: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K 2) östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Feldhorst Entscheidung
20.02.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Feldhorst 2. Änderung F-Plan Geltungsbereich  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1.  Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 2. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K 2) östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 folgende Änderung der Planung vorsieht:

 

­            Umwandlung landwirtschaftlicher Fläche in Wohnbaufläche

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Auslegung.

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.

 

  1. Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens / dem Antragsteller zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Ortsteil Steinfeld befasst. Bislang konnte jedoch keine geeignete Fläche entwickelt werden.

 

Bereits 2014 wurde vom Eigentümer die Aufstellung eines Bebauungsplanes für sein Grundstück Steinfeld 36 beantragt. Die Gemeindevertretung hat sich in ihrer Sitzung am 09.10.2014 gegen den Aufstellungswunsch ausgesprochen, da sich zunächst auf die Überplanung der im Konzept „Siedlungsentwicklung in der Gemeinde Feldhorst“ mit S1 und S2 bezeichneten Flächen konzentriert werden sollte. Dem Eigentümer wurde die Möglichkeit eingeräumt, sein Anliegen nach drei Jahren erneut vorzutragen.

 

Bei der Fläche S1 handelt es sich um die Fläche zwischen Steinfeld 46 und 36 (ohne das Grundstück Steinfeld 36). Die Fläche S2 liegt direkt gegenüber auf der anderen Straßenseite der Kreisstraße. Da beide Flächen bislang nicht zur Verfügung standen, wurde sich auf eine Entwicklung anderer Flächen konzentriert, bislang ohne Ergebnis.

Nunmehr wurde die Fläche S1 inklusive des Grundstückes 36 zur Überplanung angeboten.

 

Um eine Bebauung der Fläche zu ermöglichen sind nach jetzigem Kenntnisstand folgende Schritte notwendig:

­          Änderung des Flächennutzungsplanes,

­          Aufstellung eines Bebauungsplanes,

­          Verkehrslärmuntersuchung,

­          Entlassung aus dem Landschaftsschutz,

­          Genehmigung zur Knickverlegung.

 

Ob eine Fortschreibung des 2006 festgestellten Landschaftsplanes notwendig wird, bleibt abzuwarten. Dieser sieht eine Erweiterung an dieser Stelle in dem Umfang nicht vor.

 

Um die seit längerer Zeit von der Gemeinde angestrebte Entwicklung des Ortsteils Steinfeld zu ermöglichen, wird empfohlen, sich nunmehr auf die angebotene Fläche S1 inklusive der Erweiterung zu konzentrieren und den Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern.

 

Inklusiver Vermessung wird verwaltungsseitig derzeit mit Aufwendungen von ca. 14.500 € gerechnet. Der Antragsteller hat sich mündlich bereit erklärt, diese zu übernehmen. Zur rechtlichen Absicherung ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB erforderlich.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Feldhorst 2. Änderung F-Plan Geltungsbereich (82 KB)      
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