Vorlage - 2019/12-072
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Barnitz beschließt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage vom 12.11.2019 beigefügten 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 01.12.2015 der Gemeinde Barnitz ohne/ mit folgender Änderung:
Sachverhalt:
Der Finanzausschuss der Gemeindevertretung Barnitz hatte in seiner Sitzung am 23.10.2019 die Anpassung der Hundesteuer, insbesondere betreffend den Steuersatz für den 1. Hund, empfohlen. Die Verwaltung wurde gebeten eine Satzungsänderung vorzubereiten.
Der Vorlage liegt als Anlage 1 ein Entwurf einer notwendigen Änderungssatzung bei. Diese geht abweichend von der Beratung des Finanzausschusses von einem neuen Steuersatz für den 1. Hund von 36,00 € aus. Der Finanzausschuss hatte den Betrag von 30,00 € in den Blick genommen.
Hintergrund der Abweichung ist, dass traditionell die Hundesteuer immer so fest gesetzt wurde, dass sich monatlich glatte Beträge ergeben. Der Jahresbetrag müsste daher durch 12 teilbar sein. Dies soll den Bürgerinnen und Bürgern die Zahlung insoweit vereinfachen, dass sie innerhalb des Jahres nicht auf Veränderungen von Nachkommastellen achten müssen.
Parallel wurde der Steuersatz für den 1. gefährlichen Hund mit angepasst.
Die Steuersätze für den 2.. und jeden weiteren Hund wurden nicht verändert.
Anlage/n:
Anlage:1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-11-25 1. Nachtrag HundesteuerSatzung Barnitz (73 KB) |