Vorlage - 2019/14-097
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Beschlussvorschlag:
Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen:
- der I. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2019
- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde
Hamberge für das Haushaltsjahr 2019
Sachverhalt:
Gemäß § 95 b Gemeindeordnung hat die Gemeinde einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr aufzustellen, wenn unter anderem bisher nicht veranschlagte Aufwendungen und Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen.
Dies ist im laufenden Haushaltsjahr insbesondere im Bereich der Zuweisungen an den Träger der Kindertagesstätte in Höhe von zusätzlichen 147.000 € der Fall. Weitergehend weist die Entwicklung im Jahr 2019 erhebliche Abweichungen bei der Umsetzung von ursprünglich geplanten Maßnahmen und in Folge dessen erhebliche Veränderungen in der Finanzplanung auf. Die größte Position ist dabei die geplante Sanierung der Sporthalle und den Anbau an diese. Allein dadurch verschieben sich geplante Auszahlungen in Höhe von 699.000 € sowie geplante Einnahmen aus Zuweisungen in Höhe 527.000 €. Hinzu tritt die Verschiebung des geplanten Abverkaufs der Grundstücke Haferkoppel Hausnummern (gerade) 4- 22 in das Jahr 2020, womit eingeplante Einzahlungen in Höhe 587.100 € im Jahr 2019 entfallen. Ebenso verschiebt sich der geplante Grunderwerb für den B- Plan 7 und damit eingeplante Auszahlungen in Höhe von 260.000 € voraussichtlich auf das Jahr 2020. Allein diese Positionen führen zu erheblichen Abweichungen gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung und dessen Ergebnis. Zugleich sind im Haushaltjahr 2019 in fast allen Bereichen maßgebliche Abweichungen bei den Erträgen als auch Aufwendungen eingetreten. Aus diesen Gründen ist die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes 2019 geboten, der sodann auch gleich Ausgangspunkt für die anstehende Haushaltsplanung für das Jahr 2020 ist.
Insofern umfasst der Entwurf des 1. Nachtraghaushaltes eine Reihe von Anpassungen im Ergebnisplan als auch im investiven Bereich des Finanzplanes. Alle in den Entwurf des I. Nachtragshaushalts eingearbeiteten Veränderungen des Jahres 2019 sind in der Anlage 1 dieser Beschlussvorlage aufgelistet. Es wird darauf ergänzend Bezug genommen.
Im Saldo verschlechtert sich der Ergebnisplan um 105.800 € gegenüber der Ursprungsplanung und weist nunmehr ein Defizit von 164.500 € aus. Im investiven Teil des Finanzplans verringert sich der Saldo aller investiven Ein- und Auszahlungen um 141.700 € auf 551.000 €
Im Saldo und unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes wird zum Ende des Jahres 2019 von einer um 268.900 € gegenüber der Ursprungsplanung verringerten Zunahme der Liquidität ausgegangen. Danach steigt sie voraussichtlich um 748.700 € an. Im Ergebnis stellt sich die Liquiditätsentwicklung ausgehend vom vorläufigen Abschluss zum 31.12.2018 im Jahr 2019 wie folgt dar:
Stand liquide Mittel zum 31.12.2018 | 1.924.152 € |
zzgl. Forderungen zum 31.12.2018 | 471.932 € |
abzüglich Verbindlichkeiten | - 925.440 € |
abzüglich übertragene Haushaltsmittel | - 64.892 € |
bereinigter Stand liquide Mittel | 1.405.752 € |
geplante Änderung 2019 | 748.700 € |
voraussichtlicher Mittelbestand 31.12.2019 | 2.154.452 € |
Anlage/n:
Anlagen:- Übersicht eingearbeitete Veränderungen
- 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019
- 1. Nachtragshaushaltsplan 2019, bestehend aus Ergebnisplan mit
Übersicht der Erträge und Aufwendungen der Teilergebnispläne und dem
Finanzplan mit Übersicht der investiven Ein- und Auszahlungen
in den Teilfinanzplänen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-11-15 Änderungen 1. Nachtrag 2019 (112 KB) | ||||
2 | 2019-11-15 Entwurf 1. Nachtrag 2019 (585 KB) |