Vorlage - 2019/19-088-01
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Beschlussvorschlag:
1. Der Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B werden unverändert auf 332 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Rehhorst verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und die jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Sachverhalt:
Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeindevertretung Rehhorst hat sich in seiner Sitzung am 04.11.2019 vorbereitend mit der Haushaltsplanung befasst und Änderungen empfohlen (vgl. auch Niederschrift zur Sitzung).
Die Änderungen wurden in den Entwurf des Haushaltsplanes insoweit übernommen. Dieser Vorlage sind insoweit ergänzend zur Ursprungsvorlage die so geänderte Haushaltssatzung mit dem Ergebnisplan sowie dem Finanzplan für das Jahr 2020 beigefügt. Im Weiteren wird auf die Ursprungsvorlage Bezug genommen.
Anlage/n:
Anlagen:Haushaltssatzung 2020
Ergebnisplan 2020
Finanzplan 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-11-15 geänderter Haushaltsplan 2020 (263 KB) |
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