Vorlage - 2019/22-065-01
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Beschlussvorschlag:
1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 325 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird von 325 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen
für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden der Ein- und Ausgabeplan für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Zarpen verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Sachverhalt:
Der Finanzausschuss der Gemeindevertretung Zarpen hat sich in seiner Sitzung am 14.11.2019 mit dem Entwurf des Haushaltsplanes 2020 vorbereitend befasst und folgende Änderungen empfohlen:
a) im Ergebnisplan:
541010.4261100 | - 55.800,00 € | Herausnahme der außerordentlichen Auflösung FAG Zuwendung Deckensanierung |
541010.5711100 | -101.000,00 € | Herausnahme der außerordentlichen Abschreibung Kosten FAG Deckensanierung |
b) im investiven Finanzplan:
126010.7832000 | + 2:000,00 € | Anpassung Ansatz an Bruttosumme Kosten Anschaffung Jacken |
541010.6811200 | - 55.800,00 € | Herausnahme Einzahlungen aus FAG Zuwendung Deckensanierung |
541010.7852400 | - 101.000,00 € | Herausnahme der Kosten FAG Deckensanierung |
Die dargestellten Änderungen wurden in den Entwurf des Haushaltsplanes übernommen. Dieser Vorlage sind insoweit ergänzend zur Ursprungsvorlage die so geänderte Haushaltssatzung mit dem Ergebnisplan sowie dem Finanzplan für das Jahr 2020 beigefügt.
Ergänzend werden in nachstehender Tabelle die hochgerechneten Veränderungen der Erträge aus den Grundsteuern A und B im Falle einer Anpassung der Hebesätze an die Nivellierungssätze dargestellt:
| Hebesatz | Ertrag | Hebesatz | Ertrag |
Grundsteuer A | 325 | 22.000 € | 339 | 23.000 € |
Grundsteuer B | 325 | 155.000 € | 339 | 161.500 € |
Summen |
| 177.000 € |
| 184.500 € |
Differenz | 7.500 € | |||
Veränderungen demgegenüber können sich im Laufe des Jahres noch durch Anpassungen der Grundsteuermessbeträge seitens des Finanzamtes ergeben. Der vorliegende Haushaltsentwurf umfasst Veränderungen in den Hebesätzen noch nicht.
Im Weiteren wird auf die Ursprungsvorlage Bezug genommen.
Anlage/n:
Anlagen: aktualisierte Haushaltssatzung 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-11-22 aktualisierte Haushaltssatzung 2020 (90 KB) | ||||
2 | 2019-11-22 aktualisierter Ergebnis- Finanzplan 2020 (119 KB) |
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