Vorlage - 2019/11-121
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Badendorf widmet als Träger der Straßenbaulast gernäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes StrWG des Landes Schleswig-Holstein folgende Straße ab der Einmündung zum „Langenjahrener Weg bis zur Gemeindegrenze Badendorf/Hamberge dem öffentlichen Verkehr und stuft sie als Gehweg i.S.d. § 3 (1) Nr. 4 b) StrWG ein:
Straße „Karkbreed“ (Wanderweg), Flurstücke 226, 230, 232, 236, 239, 242, 251 der Flur 6 der Gemarkung Badendorf
Die Amtsverwaltung wird gebeten, die Widmung öffentlich bekannt zu machen und die Straßenaufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt:
Der o.g. Weg ist inzwischen erstellt, der Gemeinde übergeben und kann deshalb dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Eine Einstufung als Ortsstraße i.S.d. § 3 (1) Nr. 3 a) StrWG zum Befahren durch Kraftfahrzeuge scheidet aufgrund der Beschaffenheit und Breite des Weges aus.
Einzig dem landwirtschaftlichen Verkehr zu den anliegenden bewirtschafteten Flächen muss die Nutzung mittels Fahrzeugen gestattet bleiben. Die Straße ist nach Eintritt der Bestandskraft der Widmung durch die nach der Straßenverkehrsordnung vorzunehmende Beschilderung zu kennzeichnen.
Anlage/n:
Anlage: Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan 1 (1676 KB) | ||||
2 | Lageplan 2 (1666 KB) | ||||
3 | Lageplan 3 (1625 KB) |