Vorlage - 2020/21-083
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Beschlussvorschlag:
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2019 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Westerau verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und die jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Sachverhalt:
Bislang lagen die Haushaltspläne der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren für das Jahr 2019 noch nicht vor. Eine Beschlussfassung über diese konnte von daher nicht veranlasst werden.
Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen. Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen. Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten, wenn auch jetzt nachträglich, gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung.
Anlage/n:
Anlagen: Haushaltsplanungen der Freiwillgen Feuerwehren für das Jahr 2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-10-30 Haushaltsplan 2019 Kameradschaftskasse FF Westerau (107 KB) |