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Vorlage - 2020/13-098  

Betreff: Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 sowie der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III zum Sachthema Windenergie an Land
hier: Stellungnahme der Gemeinde Feldhorst zu den 3. Entwürfen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Feldhorst Entscheidung
18.02.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2020-02-18_Stellungnahme Gemeinde Feldhorst  
Datenblatt PR3_SEG_042, 3. Entwurf  
Datenblatt PR3_STO_003, 3. Entwurf  
Datenblatt PR3_STO_304, 3. Entwurf  

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Feldhorst gibt zu den 3. Entwürfen des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 sowie der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III (Sachthema Windenergie an Land) die als Anlage beigefügte Stellungnahme (mit folgenden Änderungen) ab.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

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Sachverhalt:

Das Land Schleswig-Holstein ist seit längerer Zeit mit der Ausweisung geeigneter Flächen für raumbedeutsame Windkraftanlagen beschäftigt. Hierzu ist die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) Windenergie am 04.10.2010 in Kraft getreten. Im Anschluss sollten ab 2010 die dem LEP untergeordneten Raumordnungspläne zum Sachthema Windenergie fortgeschrieben werden. Gegen den abgeschlossenen Regionalpläne I und III wurde geklagt. Das OVG Schleswig hat mit Urteil vom 20.01.2015 die Teilfortschreibung der Regionalpläne für unwirksam erklärt. In diesem Zusammenhang wurde auch das Windkapitel im LEP 2010 überprüft und für rechtswidrig erachtet. Daraufhin wurden im Juni 2015 die Teilfortschreibung des Windkapitels im LEP 2010 sowie die sachliche Teilaufstellung der Regionalpläne beschlossen. Das Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf fand vom 27.12.2016 bis 30.06.2017 statt. Es sind ca. 6.5000 Stellungnahmen eingegangen. Zudem hat sich die neue Landesregierung nach der Landtagswahl am 07.05.2017 für eine Überprüfung der Entwürfe ausgesprochen. Für alle Planungsräume des Landes sollten die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Steuerung der Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen neu aufgestellt werden.

 

Am 21.08.2018 wurde der 2. Entwurf verabschiedet. Stellungnahmen konnten vom 01.10.2018 bis zum 28.02.2019 vorgebracht werden. Es sind ca. 5.200 Stellungnahmen vorgebracht worden, die in ihrer Auswertung zum 3. Planentwurf führten.

Am 17.12.2019 at die Landesregierung Schleswig-Holstein den 3. Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 sowie den 3. Entwurf der Teilaufstellung der Regionalpläne zum Sachthema „Windenergie an Land“ beschlossen. Damit wurde auch das Beteiligungsverfahren eingeleitet.

 

Der Planentwurf für den 3. Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 Kapitel 3.5.2 (Sachthema Windenergie an Land) besteht aus

-          dem Gesamträumlichen Planungskonzept,

-          dem Textteil,

-          dem Umweltbericht und

-          dem Entwurf der Landesverordnung.

 

Der Planentwurf für den 3. Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III (Sachthema Windenergie an Land) besteht aus

-          dem Gesamträumlichen Planungskonzept,

-          dem Textteil,

-          die Karten – Vorranggebiete Windenergie und Vorranggebiete Repowering für den Ost- und Westteil,

-          den Datenblättern der Abwägungsbereich für die einzelnen Kreise,

-          dem Umweltbericht mit Anlagen und

-          dem Entwurf der Landesverordnung

 

Die Unterlagen können seit dem 13.01.2020 bis zum 13.03.2020 online auf der Beteiligungsplattform www.bolapla-sh.de eingesehen und heruntergeladen werden. Bis auf die aktuellen Datenblätter der maßgeblichen Vorranggebiet wird auf das Beifügen dieser Dokumente zur Vorlage verzichtet.

Auf der Beteiligungsplattform sind weiterhin auch die Inhalte der 2. Entwürfe des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 sowie der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III (Sachthema Windenergie an Land) einsehbar.

 

Der Planungsraum III umfasst die Kreise: Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein sowie die kreisfreie Hansestadt Lübeck.

Die Gemeinde Feldhorst hat am 31.05.2017 zu den Ersten Entwürfen folgende Stellungnahme abgegeben:

 

„Gegen die Teilfortschreibung des LEP 2010 sowie die Teilaufstellung der Regionalpläne zum Sachthema Windenergie werden keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen.

 

Ich unterrichte Sie darüber, dass der bestehende F-Plan der Gemeinde Feldhorst den Zielen des in Aufstellung befindlichen Raumordnungsplanes zuwiderläuft und Entschädigungsansprüche bei einer Anpassung an die Ziele der Raumordnung nicht ausgeschlossen sind.“.

 

Zu den 2. Entwürfen ist keine Stellungnahme vorgebracht worden. Aufgrund der Änderungen besteht weiterhin die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den aktuellen Entwürfen.

 

Für die aktuellen Planentwürfe wurden

-          Datenkorrekturen (z.B. Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein von Wohnbebauung, Biotopen oder Großvogelhorsten) eingepflegt;

-          Der Kriterienkatalog erneut überprüft und in Teilen angepasst;

-          Das sonstige Plankonzept erneut überprüft und in Teilen angepasst;

-          Die Abwägungsentscheidungen zur neuen Potenzialfläche unter Berücksichtigung der Stellungnahmen und des angepassten Kriterienkataloges aktualisiert.

 

An den Zielen und Grundsatzentscheidungen zum 2. Planentwurf wird ansonsten festgehalten.

 

Bedeutsame Änderungen ergeben sich im Vergleich zum 2. Entwurf für das Gemeindegebiet Feldhorst und deren Einwohnerschaft nicht. In den aktuellen Entwürfen befinden sich weiterhin drei Vorranggebiete teilweise auf dem Gemeindegebiet Feldhorst. Dieses sind:

-          PR3_SEG_042 und PR3_STO_003 an der nördlichen Gemeindegrenze zu Rehhorst und im Bereich Altenweide, Mönchteich und Neukoppel sowie

-          PR3_STO_304 an der westlichen Gemeindegrenze zu Bad Oldesloe im Bereich Schüttenkaten und Schadehorn.

 

 

Für das Vorranggebiet PR3_STO_304 an der Gemeindegrenze zu Bad Oldesloe führt diese Überprüfung zu einer Datenkorrektur für das Thema Großvogelhorste mit Umgebungsbereich. Das ehemals als hoch eingestufte Konfliktrisiko wird nunmehr als gering bewertet.

 

Die Abwägungsentscheidung zu den zum 2. Entwurf für dieses Vorranggebiet eingegangenen Stellungnahmen lautet:

 

Die Abwägungsentscheidung nach Ende der ersten Anhörung wird inhaltlich angepasst, gilt aber im Ergebnis unverändert fort. Die Fläche liegt nunmehr außerhalb von potenziellen Beeinträchtigungsbereichen von Rotmilanbrutplätzen. Ein im 2. Entwurf noch maßgeblicher Brutplatz ist jetzt im dritten Jahr in Folge nicht mehr besetzt und wird daher nicht mehr aufgeführt. Nach wie vor sollen auf der Fläche die erhöhten Abstände von 1.000 m zu Siedlungen zum Tragen kommen, weil in der noch wenig vorbelasteten Landschaft der siedlungsnahe Freiraumschutz einen höheren Stellenwert genießen soll. Es verbleibt dann noch eine Restfläche von 22,5 ha. Sie liegt innerhalb des regionalen Grünzuges, entfaltet dort aufgrund ihrer geringen Größe aber eine noch vertretbare Störwirkung und stellt die Funktion des Grünzuges nicht in Frage. Ansonsten besteht für die verbleibende Fläche ein mittleres bis geringes Konfliktrisiko. Sie wird nach wie vor als Vorranggebiet übernommen.“

 

Die Fläche wurde insgesamt um 0,1 ha reduziert.

 

Bei den Flächen PR3_SEG_042 und PR3_STO_003 handelt es sich um Vorranggebiete für Repowering. Repowering bedeutet, dass kleinere, ältere Windkraftanlagen (WKA) durch größere und leistungsstärkere im Verhältnis 2:1 ersetzt werden. Die zurückgebauten WKA sollen in einem räumlichen Zusammenhang liegen. Eine genaue Definition dieses Begriffes enthalten die Entwürfe jedoch nicht. Der Planungsraum III wird hierfür in einen Ost- und einen Westteil getrennt, in denen Altanlagen durch Repowering ersetzt werden sollen. Den Ostteil bilden hierbei die Kreise Ostholstein, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und teilweise Segeberg.

 

Vorrangig wurden solche Flächen als Vorranggebiet Repowering ausgewählt, in deren Nähe ein größerer Altanlagenbestand vorhanden ist, um eine Standortverlagerung und Entlastung in einem räumlichen Zusammenhang zu ermöglichen. Vorranggebiete Repowering können dort ausgewiesen werden, wo Vorranggebiete Windenergie aufgrund der bestehenden Vorbelastung sonst zu einer übermäßigen Belastung führen würden. Im Falle einer zusätzlichen Belastung, die nicht mit der Konzentrationswirkung der Planung zu begründen ist, wurde von einer Auswahl als Vorranggebiet Repowering abgesehen. Bestehende Anlagen außerhalb der Vorranggebiete haben technischen Bestandsschutz, d.h. sie können weiterbetrieben aber nicht durch eine neue ersetzt oder wesentlich geändert werden. Die Ausweisung der Repowering-Vorranggebiet ist zeitlich befristet. Werden diese 10 Jahre nach Rechtskraft der Windkraftpläne nicht genutzt, fallen sie weg. Es besteht die Gefahr, dass die bestehenden WKA weiterbetrieben und zusätzliche auf der Repowering-Fläche entstehen.

 

Die Flächen dieser beiden Gebiete sind 0,2 ha bzw. 0,1 ha größer als im 2. Entwurf.

 

Der Landesentwurf sieht weiterhin keine maximale Höhe für die WKA fest. Es wird lediglich festgehalten, dass ein Windpark aus mehr als drei WKA bestehen und mindestens 15 ha groß sein muss. Außerdem müssen WKA mindestens die fünffache Gesamthöhe (5-H-Regelung) als Abstand zu Siedlungsbereichen mit Wohn- und Erholungsfunktion, die bauplanungsrechtlich als Innenbereich nach §§ 30 und 34 BauGB eingestuft sind, einhalten. Im bauplanerischen Außenbereich nach § 35 BauGB reduziert sich der Mindestabstand auf die dreifache Gesamthöhe (3-H-Regelung). WKA sind aktuell ca. 150 m (Spitze Rotorblatt) hoch. Erwartet wird in naher Zukunft eine Gesamthöhe bis zu 200 m.

 

Die Gemeinde hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Die Unterlagen können unter www.bolapla-sh.deeingesehen und heruntergeladen werden. Hier können auch die Stellungnahmen abzugeben.

 

Die Gemeindevertretung Feldhorst ist bemüht, in ihrem politischen Handeln das Spektrum der Ansichten und Haltungen in der Gemeinde zum Thema Windkraft zu reflektieren und nach außen abzubilden. Gleichzeitig ist sie sich bewusst, dass sie die Etablierung der WKA nur schwerlich wird verhindern können. In diesem Spannungsfeld ist es wichtig, auf einige Gesichtspunkte im Detail hinzuweisen. Diese sind in der als Anlage beigefügten Stellungnahme zusammengestellt.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Feldhorst

Datenblatt PR3_SEG_042, 3. Entwurf

Datenblatt PR3_STO_003, 3. Entwurf

Datenblatt PR3_STO_042, 3. Entwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 2020-02-18_Stellungnahme Gemeinde Feldhorst (18 KB)      
Anlage 1 2 Datenblatt PR3_SEG_042, 3. Entwurf (651 KB)      
Anlage 2 3 Datenblatt PR3_STO_003, 3. Entwurf (642 KB)      
Anlage 3 4 Datenblatt PR3_STO_304, 3. Entwurf (614 KB)      
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