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Vorlage - 2020/17-083  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a
hier: Aufstellungsbeschluss sowie Auftragsvergabe
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Entscheidung
05.03.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Geltungsbereich  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a wird der Bebauungsplan Nr. 11 aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Sicherung und Erweiterung des Standortes der Freiwilligen Feuerwehr Klein Wesenberg,

-          Schaffung neuer Wohnbauflächen,

-          Ordnung der Straßenrandbebauung,

-          Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

-          Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und leistungsfähigen Erschließung,

-          Sicherung und Ergänzung der Grünstrukturen zur Begrenzung des Gebietes.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:                             Öffentliche Auslegung

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden wird das Büro Planlabor Stolzenberg in Lübeck beauftragt.

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die mit der Aufstellung verbundenen Fachleistungen (Vermessung, Lärmtechnische Untersuchung, Bodenuntersuchung usw.) zu beauftragen.

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Klein Wesenberg beabsichtigt die Errichtung einer Fahrzeughalle rückwärtig des Feuerwehrgerätehauses. Die Standortfläche inkl. Zufahrt sind dem Außenbereich zugeordnet und daher nicht für den geplanten Zweck nutzbar. Hierfür ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Hierfür soll die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden.

 

Die Gemeinde möchte zudem Bauplätze schaffen. Der Landschaftsplan der Gemeinde Klein Wesenberg weist hierzu bereits Eignungsflächen aus. Eine dieser Flächen liegt südlich Alte Dorfstraße. Ein Teil dieser Fläche wird für die geplante Erschließung der neuen Fahrzeughalle benötigt. Auch diese Fläche soll mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in Wohnbaufläche umgewidmet werden.

 

Aufgrund des räumlichen Zusammenhangs und der angestrebten zeitnahen Umsetzung der Vorhaben „Feuerwehrerweiterung“ und „Siedlungsentwicklung“, sind beide Planungen über einen Bebauungsplan vorzubereiten. Dieser Bebauungsplan Nr. 11 wird, so weit wie es möglich sein wird, parallel mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.

 

Zur Kostenermittlung und Vorbereitung der Auftragsvergabe sind 5 Planungsbüros aufgefordert worden, ein Angebot abzugeben. Alle Büros sind dieser Aufforderung nachgekommen. Die Büros Gosch und Priewe, Bad Oldesloe, PROKOM, Lübeck und PLANLABOR Stolzenberg, Lübeck haben sich am 16.01.2020 den Mitgliedern der Ausschüsse und der Gemeindevertretung vorgestellt. Im Ergebnis dessen wird empfohlen, den Planungsauftrag an des Büro PLANLABOR Stolzenberg, Lübeck zu vergeben. Das Büro soll auch mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes beauftragt werden. Das Unternehmen ist bekannt und geeignet.

 

Im Haushaltsplan 2020 stehen für die Kosten der Bauleitplanung 20.000 € zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass diese die in 2020 entstehenden Kosten für die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan Nr. 11 abdecken werden. Darüber hinaus benötigte Mittel sind bei Bedarf überplanmäßig bereitzustellen.

 

Als nächster Schritt steht nach der Auftragserteilung die Erarbeitung des Vorentwurfes an.

Dieser wird nach Bestätigung der Gemeindevertretung in das frühzeitige Beteiligungsverfahren gegeben. Neben der Öffentlichkeit werden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Nachbargemeinden von den Planungsabsichten unterrichtet und um Stellungnahme hierzu gebeten. Sie sollen auch mitteilen, welche weitergehenden Untersuchungsergebnisse (Lärm, Altlasten usw.) bei ihnen vorliegen

oder von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n: Geltungsbereich

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (306 KB)      
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