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Vorlage - 2020/19-101  

Betreff: Nachwahl der/des stellv. Vorsitzenden des Finanz- und Kulturausschusses
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Rehhorst Entscheidung
29.06.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Nach Aufruf durch die Bürgermeisterin wird für die Wahl zur/zum stellv. Vorsitzenden des Finanzausschusses

    _____________________________

vorgeschlagen.

 

Abstimmungsergebnis _______ Ja-Stimmen

    _______ Nein-Stimmen

 

Damit ist Frau/Herr ………………….. zur/zum stellv. Vorsitzenden des Finanzausschusses gewählt. Frau/Herr …………….erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Frau Regine Schröder war bürgerliches Mitglied des Finanz- und Kulturausschusses und gleichzeitig stellvertretende Vorsitzende des Finanz- und Kulturausschusses. Sie hat ihr Amt im März 2020 niedergelegt, so dass diese Position nun nachzubesetzen ist.

 

Für die Nachwahl von Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter gilt § 46 Abs. 5 der Gemeindeordnung. Danach wählt die Gemeindevertretung die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse und deren Stellvertreter. Die Aufgabe ist nicht auf Ausschüsse übertragbar.

 

Vorgeschlagen werden kann jeweils nur eine Person. Gewählt wird nach dem Beschlussver-fahren gemäß § 39 Abs. 1 GO, d.h., es zählen nur die Ja- und Nein-Stimmen. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit ist der Vorschlag abgelehnt.

 

 

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