Vorlage - 2020/19-103
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Beschlussvorschlag:
Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses per 31.12.2015 liegt der Gemeindevertretung Rehhorst vor. Nach Erläuterung durch das Mitglied vom Prüfungsausschuss werden die Haushaltsüberschreitungen nachbewilligt und der Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 152.682,22 € ist der Ergebnisrücklage zu verrechnen.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 liegt vor. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass im ersten Schritt der örtliche Prüfungsausschuss den Jahresabschluss prüft. Die Prüfung fand am 22.05.2019 statt.
Für die Mitglieder des Prüfungsausschusses ist der Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit seinen Bestandteilen gemäß § 95n Absatz 3 Gemeindeordnung dieser Vorlage beigefügt.
Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag in Höhe von 152.682,22 € aus.
Zu den Prüfungshandlungen gehört:
1. Überprüfung, ob der Haushaltsplan eingehalten worden ist.
2. Überprüfung der Belege, dass sie sachlich und rechnerisch belegt worden sind.
3. Überprüfung der richtigen Verbuchung der Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.
4. Überprüfung der Vermögensverwaltung und des richtigen Nachweises des Vermögens.
5. Überprüfung des Anhangs und des Lageberichts auf dessen Vollständigkeit.
Die Prüfung erfolgte anhand von Stichproben.