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Vorlage - 2018/17-009  

Betreff: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet nördlich Am Kirchberg, südlich der Trave, westlich des Friedhofes bis einschließlich des Grundstückes Am Kirchberg 1
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Entscheidung
29.03.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg (offen)   
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg Vorberatung
29.03.2018 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Klein Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Seitens der Gemeinde Klein Wesenberg bestehen keine Bedenken gegen die vom Schützenverein Klein Wesenberg und Umgebung e.V. und der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Klein Wesenberg angestrebten Neuorganisation und der damit verbundenen Waldumwandlung.

 

  1. Die geänderten Flächennutzungen werden bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 


Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Klein Wesenberg und der Schützenverein Klein Wesenberg und Umgebung e.V. streben gemeinsam eine Neuorganisation des Schützengeländes mit Schützen- und Dorfgemeinschaftshaus, Bogenschießplatz und Festplatz an. Der Bogenschießplatz soll an die östliche Grenze des Festplatzes vorschoben werden. Hierzu ist u.a. eine Waldumwandlung notwendig. Die Wiederaufforstung ist auf dem jetzigen Bogenschießplatz und der Fläche östlich des Friedhofes angedacht.

 

Für die Umgestaltung ist allerdings auch eine Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

aktuelle Nutzung

aktuelle Darstellung

geplante Nutzung

neue Darstellung

Bogenschießanlage

Grünfläche, Zweckbestimmung Sportanlage

Wald

Flächen für Wald

Wald

Wald- und Forstwirtschaftliche Fläche

Bogenschießanlage

Grünfläche, Zweckbestimmung Sportanlage

Erweiterungsfläche für den Friedhof

Grünfläche, Zweckbestimmung Friedhof

Wald

Fläche für Wald

 

 

Nach Auskunft des für die Genehmigung der Waldumwandlung zuständigen Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ist die Erklärung der Gemeinde ausreichend, dass sie die Nutzugsänderungen bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigen wird.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n: keine

 

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