Vorlage - 2018/17-009
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Beschlussvorschlag:
- Seitens der Gemeinde Klein Wesenberg bestehen keine Bedenken gegen die vom Schützenverein Klein Wesenberg und Umgebung e.V. und der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Klein Wesenberg angestrebten Neuorganisation und der damit verbundenen Waldumwandlung.
- Die geänderten Flächennutzungen werden bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt.
Sachverhalt:
Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Klein Wesenberg und der Schützenverein Klein Wesenberg und Umgebung e.V. streben gemeinsam eine Neuorganisation des Schützengeländes mit Schützen- und Dorfgemeinschaftshaus, Bogenschießplatz und Festplatz an. Der Bogenschießplatz soll an die östliche Grenze des Festplatzes vorschoben werden. Hierzu ist u.a. eine Waldumwandlung notwendig. Die Wiederaufforstung ist auf dem jetzigen Bogenschießplatz und der Fläche östlich des Friedhofes angedacht.
Für die Umgestaltung ist allerdings auch eine Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes erforderlich.
aktuelle Nutzung | aktuelle Darstellung | geplante Nutzung | neue Darstellung |
Bogenschießanlage | Grünfläche, Zweckbestimmung Sportanlage | Wald | Flächen für Wald |
Wald | Wald- und Forstwirtschaftliche Fläche | Bogenschießanlage | Grünfläche, Zweckbestimmung Sportanlage |
Erweiterungsfläche für den Friedhof | Grünfläche, Zweckbestimmung Friedhof | Wald | Fläche für Wald |
Nach Auskunft des für die Genehmigung der Waldumwandlung zuständigen Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ist die Erklärung der Gemeinde ausreichend, dass sie die Nutzugsänderungen bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigen wird.
Anlage/n:
Anlage/n: keine