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Vorlage - 2020/13-107  

Betreff: Nachwahl Mitglied des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Feldhorst Entscheidung
27.05.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Nach Aufruf durch den Bürgermeister werden für die Nachbesetzung des Ausschusses folgende Vorschläge benannt:

 

___________________________________

 

Abstimmungsergebnis: ______ Stimmen

 

___________________________________

 

Abstimmungsergebnis: ______ Stimmen

 

___________________________________

 

Abstimmungsergebnis: ______ Stimmen

 

Damit ist Frau/Herr___________________ gewählt. Sie/er erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertreterin Frau Gudrun Grieser hat ihr Amt niedergelegt. Als Nachrückerin in die Gemeindevertretung Feldhorst wurde Frau Heike Löding festgestellt, die das Mandat angenommen hat.

 

Frau Heike Löding war bürgerliches Mitglied im Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst. Gem. § 46 Abs. 3 Satz 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein scheiden bürgerliche Mitglieder  aus dem Ausschuss kraft Gesetzes aus, wenn sie Mitglied der Gemeindevertretung werden.

 

Es ist somit ein Mitglied des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses nachzuwählen. Frei gewordene Sitze im Ausschuss werden nach § 46 Abs. 10 i.V.m. § 40 Abs. 3 GO nachbe-setzt. Die Abstimmung erfolgt mit Ja-Stimmen und Enthaltungen, Nein-Stimmen bleiben unberücksichtigt. Gewählt ist die Person mit den meisten Ja-Stimmen (Meiststimmenverfah-ren).

 

Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Feldhorst können in den Finanz-, Bau- und Umwelt-ausschuss auch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können (bürgerliche Mitglieder). Ihre Zahl darf die der Gemeindevertreter/innen im Ausschuss nicht erreichen.

 

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Anlage/n:

Anlage/n: keine

 

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