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Vorlage - 2018/18-011  

Betreff: Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Mönkhagen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen Vorberatung
15.03.2018 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Mönkhagen (offen)   
Gemeindevertretung Mönkhagen Entscheidung
20.03.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf des Lärmaktionsplanes  
Anlage 2: Vorschlag Ruhiges Gebiet  
Anlage 3: Lärmkarte Mönkhagen 2012-24h  
Anlage 4: Lärmkarte Mönkhagen 2012-Nachts  
Anlage 5: Lärmkarte Mönkhagen 2017-24h  
Anlage 6: Lärmkarte Mönkhagen 2017-Nachts  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Mönkhagen wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.

 

  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Mönkhagen wird in der vorliegenden Fassung / mit folgenden Änderungen beschlossen.

 

  1. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Mit der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) hat die Europäische Gemeinschaft 2002 ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und vorzubeugen. In deutsches Recht wurde diese Richtlinie u.a. mit den §§ 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG) umgesetzt.

 

Zuständig für die Aufstellung und Überarbeitung der Lärmaktionspläne die Gemeinden. Die benötigten Daten werden vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zur Verfügung gestellt.

 

In der 1. Stufe der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie, wurden 2007 Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsleistung über 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr kartiert. Davon war die Gemeinde Mönkhagen nicht betroffen. In der 2. Stufe wurden die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr betrachtet. Hiervon war die Gemeinde Mönkhagen mit der Bundesautobahn A 20 und der Landesstraße L 332 betroffen. Die Gemeinde musste daher einen Lärmaktionsplan aufstellen. Dieser wurde am 17.01.2014 von der Gemeindevertretung beschlossen.

 

Gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG sind die Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation oder ansonsten alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten – spätestens jedoch bis zum 18.07.2018.

 

Eine umfängliche Überarbeitung eines Aktionsplans sollte erfolgen, wenn Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Menschen relevant verändert sind oder aus der Überprüfung des Aktionsplans ein Erfordernis zur Überarbeitung deutlich wird. Relevante Veränderung der Lärmsituation können insbesondere bei der Überprüfung der Lärmkarten anhand folgender Fragestellungen identifiziert werden:

 

Werden zusätzliche oder andere Strecken kartiert?

Nein

Wurden aktive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. lärmmindernde Fahrbahndecken, Lärmschutzwände und Wälle) umgesetzt?

Nein

Liegen relevante Änderungen in den Verkehrsbelastungen vor, z. B. Verkehrsstärke +/- 30 % oder mehr?

A 20 Süd, bis AST Mönkhagen

2012 = 13.060 Kfz/d = 4.766.900 Kfz/a

2016 = 17.940 Kfz/d = 6.548.100 Kfz/a

Veränderung = 37,37 % JA

 

A 20 Nord, ab AST Mönkhagen

2012 = 15.696 Kfz/d = 5.729.040 Kfz/a

2016 = 20.952 Kfz/d = 7.647.480 Kfz/a

Veränderung = + 33,49 % JA

 

L 332

2012 = 9.952 Kfz/d = 3.632.480 Kfz/a

2016 = 12.280 Kfz/d = 4.482.200 Kfz/a

Veränderung = + 23,39 % Nein

Wurde die Geschwindigkeitsregelungen um

+/- 20 km/h oder mehr verändert?

Nein

Hat eine geänderte Bebauungsstruktur die Schall-ausbreitung relevant verändert?

Nein

Haben sich Einwohnerzahlen relevant geändert?

2012 = 634

2016 = 681

Veränderung = + 7,41 %

Sind relevante Veränderungen bei anderen Lärmquellen im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie eingetreten?

Nein

 

Aufgrund der Steigerung der Verkehrsstärke der A 20 um mehr als 30 % ist der Lärmaktionsplan der Gemeinde Mönkhagen auch ohne die 5-Jahres-Frist zu überprüfen und zu überarbeiten.

 

Bei einem Vergleich der vom LLUR zur Verfügung gestellten Grunddaten für die Lärmkartierungen 2012 und 2017 ist festzustellen, dass sich die Zahl der betroffenen Personen verändert hat. 2017 sind in der Gemeinde Mönkhagen über den gesamten Tag (24 Stunden) 40 Personen von einer Lärmbelastung mit mehr als 55 bis 65 dB(A) betroffen. Nachts (22 bis 6 Uhr) werden 20 Personen mit Straßenlärm von über 50 bis 55 dB(A) belastet. Bisher waren es 70 bzw. 10 Personen. Zu beachten ist hierbei, dass es sich hierbei nur um errechnete Werte handelt. Eine Überprüfung vor Ort findet nicht statt. Änderungen in den Ausdehnungen der Lärmpegelbereiche sind besonders im Bereich der A 20-Anschlussstelle und im weiteren Verlauf der A 20 auf Höhe Dorfstraße und Neuhof erkennbar. Deutlicher wird dieses in den Detailkarten. Im Bereich Dorfstraße könnte dieses Auswirkungen auf eine zukünftige Wohnbauentwicklung haben.

 

Als nächster Schritt sind durch die Gemeinde die Lärmsituation zu bewerten sowie Maßnahmen, Konzepte und Strategien, mit denen eine Lärmreduzierung erreicht werden kann, im Lärmaktionsplan zu formulieren. Als Maßnahmen sind sowohl aktive bauliche Maßnahmen an der Lärmquelle (z. B. höhere Lärmschutzwälle und/oder –wände), passive bauliche Maßnahmen an betroffenen Gebäuden (z. B. Verbesserungen an Fenstern und Dächern) sowie verkehrsrechtliche Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierungen) vorstellbar. Zuständig für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist der Straßenbaulastträger, hier die Bundesrepublik Deutschland.

 

Lärmschutzmaßnahmen an Straßen in der Baulast des Bundes setzen voraus, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte (sogenannte Auslösewerte) übersteigt:

 

 

Tag

Nacht

an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen, Altenheimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten

67 dB(A)

57 dB (A)

in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten

69 dB(A)

59 dB(A)

in Gewerbegebieten

72 dB(A)

62 dB(A)

 

Es besteht allerdings keine Verpflichtung für den Straßenbaulastträger, die geforderten Maßnahmen umzusetzen. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) als zuständige Behörde kann nur im Rahmen der Richtlinien (für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes) Mittel für Lärmminderungsmaßnahmen an bestehenden Straßen bereitstellen.

 

Gemäß § 47 d Abs. 2 BImSchG sind im Lärmaktionsplan auch ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Feste Kriterien für den Begriff „ruhiges Gebiet“ gibt es jedoch nicht. In dem vom Umweltministerium Schleswig-Holstein bereitgestellten Leitfaden heißt es: „Ruhige Gebiete auf dem Lande zeichnen sich durch die Abwesenheit vom Lärmquellen wie Verkehrs-, Industrie, Gewerbe- und Freizeitlärm aus. Eine Festlegung dieser Gebiete zum vorsorgenden Lärmschutz erfolgt daher an Hand von Schätzungen und Erfahrungswerten. Dafür können zum Beispiel die Ausweisung von Ruhe- und Naherholungsbereichen oder von Biotopverbundachsen aus der Landschaftsplanung herangezogen werden.“. In dem 2004 festgestellten Landschaftsplan der Gemeinde Mönkhagen wird der südwestliche Bereich des Gemeindegebiet zwischen der Straße Steinkoppel und der Heilsau als Flächen mit mittlerer und hoher landschaftsbezogener Erholungseignung und als Flächen mit hohem bis sehr hohem Landschaftsbildwert bei fehlender Zugänglichkeit eingestuft. In diesem Gebiet gibt es einige kleine nach § 15 a LNatSchG geschützte Biotope. Die Straße Rodenbek/Moorkaten ist zudem ein Teil der Radwandertour 1 „Rund um das Tal der Heilsau“ des Kreises Stormarn. Verwaltungsseitig wird angeregt, in diesem Bereich ein ruhiges Gebiet vorzusehen.

 

Im Prozess der Lärmaktionsplanung soll sowohl die Öffentlichkeit als auch die berührten Träger öffentlicher Belange eingebunden werden. Es wird daher vorgeschlagen, den Entwurf für einen Monat im Amt Nordstormarn öffentlich auszulegen und auf der Homepage zu veröffentlichen. Gleichzeitig werden die betroffenen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Im Anschluss hat die Gemeindevertretung über die eingegangenen Stellungnahmen zu befinden und den Lärmaktionsplan zu beschließen. Im letzten Schritt ist bekannt zu machen, zu veröffentlichen und über das LLUR an die Europäische Kommission weiterzuleiten.

 

Die Lärmkarten für das Gemeindegebiet sind als Anlage beigefügt. Die Einzelkarten sowie die Grunddaten der Lärmkartierungen 2012 und 2017 können eingesehen und heruntergeladen werden auf www.umweltdaten.landsh.de/laermatlas/script/index.php.

 

Hintergründe und weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung sind im Landesportal Schleswig-Holstein abrufbar unter http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fach-inhalte/L/laermschutz/laermsh/laermaktionsplanung.html.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

1)      Entwurf des Lärmaktionsplanes

2)      Vorschlag Ruhiges Gebiet

3)      Lärmkarte Mönkhagen 24 h-2012

4)      Lärmkarte Mönkhagen nachts-2012

5)      Lärmkarte Mönkhagen 24 h-2017

6)      Lärmkarte Mönkhagen nachts-2017

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 6 1 Anlage 1: Entwurf des Lärmaktionsplanes (177 KB)      
Anlage 1 2 Anlage 2: Vorschlag Ruhiges Gebiet (571 KB)      
Anlage 2 3 Anlage 3: Lärmkarte Mönkhagen 2012-24h (471 KB)      
Anlage 3 4 Anlage 4: Lärmkarte Mönkhagen 2012-Nachts (473 KB)      
Anlage 4 5 Anlage 5: Lärmkarte Mönkhagen 2017-24h (469 KB)      
Anlage 5 6 Anlage 6: Lärmkarte Mönkhagen 2017-Nachts (473 KB)      
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