Vorlage - 2018/18-012
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Mönkhagen stimmt der Einrichtung einer zusätzlichen altersgemischten Gruppe in der Kindertagesstätte „Arche Noah“ in Zarpen zu. Die Gemeinde Mönkhagen trägt 1/3 der erforderlichen Umbaukosten in Höhe von insgesamt ca. 25.000,00 €, somit ca. 9.000,00 €.
Für den Fall, dass Plätze, die nicht durch Zarpener oder Mönkhagener Kinder von Kindern aus anderen amtsangehörigen Gemeinden belegt werden, ist von den Wohnortgemeinden zusätzlich zum pauschalen Kostenausgleichsbetrag ein noch zu ermittelnder Betrag als sogenannter Investitionskostenzuschuss pro Kind und Jahr zu erheben. Entsprechende Vereinbarungen sind mit den jeweiligen Gemeinden zu gegebener Zeit zu treffen.
Die Verwaltung wird gebeten,
- in Abstimmung mit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Zarpen einen Nutzungsänderungsantrag
sowie
- Förderanträge für diese Maßnahme
beim Kreis Stormarn einzureichen.
Die Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushalt 2018 bereit zu stellen.
Sachverhalt:
Ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 ist der Bedarf an Krippen- und Elementarplätzen für die Gemeinden Zarpen und Mönkhagen größer als Plätze zur Verfügung stehen. Dies ist u.a. dadurch bedingt, dass regelmäßig jüngere Familien mit Kindern in dem entsprechenden Alter zuziehen und immer jüngere Kinder zu betreuen sind, da beide Elternteile frühzeitig die Berufstätigkeit wieder aufnehmen.
Auf den Kindergarten-Beiratssitzungen am 13.12.2017 und 31.01.2018 bestand Einvernehmen der Beteiligten, die Kindertagesstätte Arche Noah um eine altersgemischte Gruppe zu erweitern. Das Gebäude bietet die Möglichkeit, den bisher als Essensraum genutzten Raum für eine altersgemischte Gruppe zu nutzen.
Voraussichtlich erforderliche Umbaumaßnahmen sind auf dem anliegenden Grundriss (Anlage 1) dargestellt. Ebenso liegt eine erste grobe Kostenschätzung vor (Anlage 2). Vorabstimmungen zur Genehmigungsfähigkeit der Nutzungsänderung mit der Heimaufsicht, dem Gesundheitsamt und der Bauaufsicht des Kreises Stormarn wurden bereits vorgenommen. Der Kirchengemeinderat hat der Maßnahme in seiner Sitzung am 01.11.2018 bereits zugestimmt (Anlage 3).
Nach aktuellem Stand ist die Maßnahme bis zu 75 % der Gesamtkosten förderfähig. Die Kreisförderung kann nur für Maßnahmen gewährt werden, wenn Architekten- bzw. Ingenieurleistungen erforderlich sind.
Anlage/n:
Anlagen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-03-20 Kita Arche Noah, Errichtung einer zusätzl. Gruppe (347 KB) | ||||
2 | 2018-03-20 Kita Arche Noah, Kinderzahlen (357 KB) |