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Vorlage - 2020/12-079  

Betreff: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barnitz für das Gebiet Ortsteil Groß Barnitz, östlich der bestehenden Wohnbebauung im Schlitzer Weg und südlich der Trave
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung
18.06.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barnitz für das Gebiet Ortsteil Groß Barnitz, östlich der bestehenden Wohnbebauung im Schlitzer Weg und südlich der Trave einschließlich der Begründung wird in der vorliegenden Fassung (mit folgenden Änderungen) gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden ist durchzuführen. Gleichzeitig ist die Planung bei der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 19.09.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Planungsziel beschlossen, die Darstellung „Dauerkleingarten“ in „Wochenendhaussiedlung“ umzuwandeln.

Der Antragsteller hat die Übernahme der Planungskosten zugesagt, so dass das Aufstellungsverfahren vorangetrieben werden kann.

 

Der nächste Planungsschritt ist die frühzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden. Diese werden von der Planung unterrichtet und gleichzeitig aufgefordert, sich zu dem aus ihrer Sicht notwendigen Untersuchungsumfang zu äußern und der Gemeinde vorhandene Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Außerdem wird die Öffentlichkeit beteiligt.

 

Im Anschluss werden die Rückmeldungen gesammelt, ausgewertet und eventuell notwendige Untersuchungen veranlasst. Die Ergebnisse fließen in den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ein. Der Vorentwurf wird in der Sitzung vom beauftragten Planungsbüro vorgestellt. Dann besteht auch die Möglichkeit für Fragen und Änderungsvorschläge.

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

Geltungsbereich der  2. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (210 KB)      
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