Vorlage - 2020/13-114
|
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt vorbehaltlich einer abschließenden positiven landesplanerischen Stellungnahme:
1 Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ...
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vom 21.07.2020
- Archäologisches Landesamt vom 19.06.2020
- Schleswig-Holstein Netz AG vom 19.07.2020
- TraveNetz GmbH vom 17.07.2020
- Deutsche Telekom Technik GmbH vom 18.06.2020
- Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 13.07.2020
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 25.06.2020
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ...
- Kreis Stormarn vom 24.07.2020
- Naturschutzbund Deutschland, LV S-H. (NABU) e.V./Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. vom 12.07.2020
Das Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2 Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steingeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern).
3 Die Begründung wird gebilligt.
4 Der Amtsdirektor des Amtes Nordstormarn wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame Flächennutzungsplanänderung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 27.05.2020 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes als Entwurf beschlossen und nach § 3 (2) BauGB zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB bestimmt.
Entsprechend dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss haben der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes inklusive Begründung sowie die umweltrelevanten Informationen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 25.06.2020 bis einschließlich 24.07.2020 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Die gemäß § 4 (2) BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände und Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 17.06.2020 am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde unterrichtet.
Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:
Träger öffentlicher Belange/obere Verwaltungsbehörde | Stellungnahme vom
|
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Abt. IV 52 Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht | ohne Stellungnahme |
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau | |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Technischer Umweltschutz | |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung | ohne Stellungnahme |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H | ohne Stellungnahme |
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein | ohne Stellungnahme |
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | |
Kreis Stormarn | |
Schleswig-Holstein Netz AG | |
HanseWerk Natur GmbH | ohne Stellungnahme |
TraveNetz GmbH | |
Deutsche Telekom Technik GmbH | |
Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH | |
Stadtwerke Reinfeld (Holstein) | ohne Stellungnahme |
Wasserbeschaffungsverband „Reinfeld Land“ | ohne Stellungnahme |
Wasser- und Bodenverband Trave | ohne Stellungnahme |
Amtswehrführung FF Amt Nordstormarn | ohne Stellungnahme |
AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH | ohne Stellungnahme |
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3 | |
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Facility Management | ohne Stellungnahme |
Naturschutzverbände |
|
Naturschutzbund Deutschland, LV S-H. (NABU) e.V. | |
Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. | |
AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein | |
Nachbargemeinden |
|
Amt Nordstormarn | ohne Stellungnahme |
Während der Auslegung wurden aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht.
Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung).
Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen. Es ergeben sich keine Änderungen in der Planzeichnung aus dem Beteiligungsverfahren (Stand 27.05.2020).
Die abschließende positive Stellungnahme der Landesplanungsbehörde liegt noch nicht vor. Verwaltungsseitig wird jedoch aufgrund der Stellungnahme des Kreises Stormarn erwartet, dass per Erlass der Landesplanungsbehörde bestätigt wird, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen und insbesondere keine Ziele der Raumordnung den mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgten Planungsabsichten entgegenstehen.
Daher kann für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst der abschließende Beschluss mit Vorbehalt gefasst und die Begründung dazu gebilligt werden. Die Flächennutzungsplanänderung ist im nächsten Schritt dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) Beschlussempfehlung (Stand: 04.08.2020)
2) 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
3) Begründung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2020-09-03 FNPÄ_2 Steinfeld abschließender Beschluss (380 KB) | ||||
2 | 2020-09-03 Begründung F2 Steinfeld abschließender Beschluss (1418 KB) | ||||
3 | 2020-09-03_ Beschlussempfehlungen §4(2) F2 (456 KB) |