Vorlage - 2020/12-088
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Barnitz beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung Gemeinde Barnitz, Ortsteil Benstaben.
Sachverhalt:
Mit Inkrafttreten der neuen Düngemittelverordnung im Jahr 2017 war davon auszugehen, dass das Aufbringen von Klärschlämmen aus Klärteichanlagen auf Felder nicht mehr zulässig ist. Damit einher wurde eine deutliche Kostensteigerung prognostiziert.
Mit Neufassung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Barnitz, Ortsteil Benstaben im Dezember 2017 wurde mangels Erfahrungswerte die Rückstellung zur Teichentschlammung verdoppelt. Wie die aktuellen Angebote zur Klärschlammentsorgung zeigen, reicht die Rückstellung für die Entschlammung in 3 Jahren nicht aus. In Folge dessen erscheint eine Anhebung der Rückstellung zur Teichentschlammung geboten. Dies hat neben den Auswirkungen auf den Haushalt gleichermaßen Auswirkungen auf die Gebührenhöhe.
Diese Kosten sind Bestandteil der Gebührenkalkulation.
Entsprechend wurde die Gebührenkalkulation überarbeitet (vgl. Anlage 2). Im Ergebnis dessen wird empfohlen die Benutzungsgebühr von 3,65 € auf 4,25 € je m³ eingeleitetes Schmutzwasser anzuheben.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Rücklage mit Entschlammung der Klärteiche in drei Jahren aufgebraucht ist, in 15 bis 20 Jahren jedoch weitere Entschlammungen anstehen werden.
Anlage/n:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | MW Gebührenkalkulation (245 KB) | ||||
2 | 12_SW-Gebühren Betriebsabrechnung 2018 (233 KB) | ||||
3 | 12_SW-Gebühren Betriebsabrechnung 2019 (234 KB) |