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Vorlage - 2020/18-082  

Betreff: Nachwahl der/des Vorsitzenden des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Mönkhagen Entscheidung
09.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Wahlhandlung:

 

Nach Aufruf durch den Bürgermeister wird für die Wahl zur/zum Vorsitzenden des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses

     Frau/Herr_______________________

vorgeschlagen.

 

Wahlergebnis:    ______ Ja-Stimmen

 

     ______ Nein-Stimmen

 

     ______ Enthaltungen

 

Frau/Herr __________________erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.

 

 

 

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Sachverhalt:

Herr Marcus Dusch hat sein Mandat als Gemeindevertreter und sein Amt als Vorsitzender des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen am 08.09.2020 niedergelegt.

 

Für die Nachwahl von Ausschussvorsitzenden gilt § 46 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO). Danach wählt die Gemeindevertretung die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse. Die Aufgabe ist nicht auf Ausschüsse übertragbar.

 

Das Vorschlagsrecht steht den Fraktionen zu. Dabei werden jeder Fraktion so viele Höchst-zahlen gestrichen, wie am Tage des Ausscheidens Vorsitzende der Ausschüsse einer Fraktion angehören.

 

Vorgeschlagen werden kann nur eine Person. Gewählt wird nach dem Beschlussverfahren, d. h., es zählen die Ja- und Nein-Stimmen. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

 

Wird ein Vorschlag durch eine Mehrheit an Nein-Stimmen abgelehnt, verbleibt das Vor-schlagsrecht bei der berechtigten Fraktion. Es finden ggf. mehrere Abstimmungen statt. Nach dem dritten Wahlgang sollte der Wahlvorgang abgebrochen und in einer späteren Sitzung wiederholt werden.

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n: keine

 

 

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