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Vorlage - 2020/18-084  

Betreff: Wahl des stellvertretenden Amtsausschussmitgliedes
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Mönkhagen Entscheidung
09.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Folgende Vorschläge für die Wahl des Stellvertreters werden unterbreitet:

 

______________________

 

______________________

 

 

a) Die Abstimmung nach dem Meiststimmenverfahren führt zu folgendem Ergebnis:

 

 

________ Stimmen für ________________________

 

________ Stimmen für ________________________.

 

 

 

b) Bei Wahl auf Vorschlag der vorschlagsberechtigten Fraktion:

 

______ Ja-Stimmen

______ Nein-Stimmen

______ Stimmenthaltungen

 

 

_________________ erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.

 

 

 

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Sachverhalt:

Herr Marcus Dusch hat sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Mönkhagen niedergelegt. Herr Dusch war stellvertretendes Amtsausschussmitglied. Somit ist die Stellvertretung des Amtsausschussmitglieds (Bürgermeister) nachzuwählen.

 

Der Amtsausschuss besteht gemäß § 9 der Amtsordnung aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden. Gemeinden über 1.000 Einwohner entsenden weitere Mitglieder in den Amtsausschuss.

 

Gemäß § 2 der Hauptsatzung des Amtes Nordstormarn ist für jedes Mitglied des Amtsausschusses, d. h. auch für den Bürgermeister, ein Stellvertreter zu wählen.

 

Dieses wird aus der Mitte der Gemeindevertretung nach dem Meiststimmenverfahren gewählt.

 

Auf Verlangen einer Fraktion erfolgt die Wahl des stellvertretenden Ausschussmitgliedes auf Vorschlag der Fraktion mit der größten Höchstzahl.

 

Die Wahl der Stellvertreterin/des Stellvertreters des Bürgermeisters im Amtsausschuss erfolgt daher auf Vorschlag der Fraktion, der der Bürgermeister im Zeitpunkt der Wahl angehört.

 

Gezählt werden dann die Ja- und die Nein-Stimmen (Beschlussverfahren).

 

II. Protokollierung:

siehe Beschlussvorschlag

 

 

 

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Anlage/n:

 

 

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