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Vorlage - 2020/19-118  

Betreff: Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III zum Sachthema Windenergie
hier. Stellungnahme der Gemeinde Rehhorst zum 4. Entwurf
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Rehhorst Entscheidung
12.10.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Datenblatt PR3_SEG_042, 4. Entwurf  
2) Abwägungssynopse zur Stellungnhame der Gemeinde Rehhorst  
3) Abwägungssynopse zu allgemeinen Einwänden  
4) Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Rehhorst  

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Rehhorst gibt zum 4. Entwurf des der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III (Sachthema Windenergie an Land) die als Anlage beigefügte Stellungnahme (mit folgenden Änderungen) ab. 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat sich in ihrer Sitzung am 09.03.2020 zu den 3. Entwürfen der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes und der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III befasst und eine Stellungnahme erarbeitet. Dieses ist an das zuständige Ministerium für Inneres, Ländliche Räume, Integration und Gleichstellung SH, Abteilung Landesplanung und ländliche Räume weitergeleitet worden.

 

Aus den Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans folgte kein weiterer Änderungsbedarf Die endgültige Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans wurde durch das Kabinett am 15. September 2020 beschlossen.

 

Die Auswertung der Stellungnahmen zu den Regionalplanentwürfen erbrachte allerdings Sachverhalte, die bei der Beschlussfassung im Dezember 2019 nicht bekannt waren. Dieses waren beispielsweise Änderungen bei Wohnbebauungen, Änderungen bei Großvogelhorsten, zwischenzeitlich geänderte Bauleitplanungen von Gemeinden und geänderte Anforderungen der Bundeswehr. Diese Sachverhalte machten Änderungen bei Vorranggebieten erforderlich, die damit zwingend einen vierten Planentwurf und eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung auslösen. Nach Auffassung der Landesplanung sind die Grundzüge der Planung durch die vorgenommenen Änderungen nicht berührt. Das vierte Beteiligungsverfahren beschränkt sich daher gemäß § 9 Absatz 3 Raumordnungsgesetz (ROG) auf die gegenüber dem dritten Entwurf geänderten Teile der Planunterlagen.

 

Dieses eingeschränkte 4. Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und die übrigen Beteiligten begann am 24.09.2020 und endet am 23.10.2020.

 

Die Gemeinde Rehhorst ist betroffen von den Vorranggebieten PRE_SEG_42 und PRE_STO_003 in Norden der Gemeinde beidseitig der Freileitung. Für das Gebiet PRE3_STO_304 sind keine Änderungen erfolgt. Das „Partner“-Gebiet PRE_SEG_042 wurde angepasst und geringfügig um 0,3 ha reduziert. Es ist Bestandteil des 4. Entwurfes.

 

Die Abwägung zur Stellungnahme der Gemeinde kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Abwägungssynopse zu allgemeinen Einwänden ist als Anlage 3 beigefügt. Auf die Forderung nach einer fachlichen und finanziellen Unterstützung der Gemeinde bei der im BauGB geforderten Anpassung der Bauleitpläne ist nicht eingegangen worden. Auf den ähnlich lautenden Einwand der Gemeinde Feldhorst wurde folgendes geäußert: „Eine Regelung der Übernahme von Anpassungskosten der kommunalen Bauleitpläne durch das Land liegt nicht im Rahmen der Regelungsmöglichkeiten des Regionalplanes Wind.“. Auch seitens des Kreises Stormarn ist auf die Notwendige Unterstützung der Gemeinden hingewiesen worden. Hierzu heißt es in der Entscheidung der Landesplanung: „Die Landesplanungsbehörde unterstützt gern bei der Frage, ob und welche Bauleitplanungen anzupassen sind und welche Folgen dies für die Gemeinden hat.“.

 

Gemeinde und Öffentlichkeit haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit, bis zum 23.10.2020 zum Entwurf Stellung zu nehmen. Die Unterlagen können unter www.bolapla-sh.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier ist auch die Abgabe einer Stellungnahme möglich. Die Planungsunterlagen des 3. Entwurfes sind ebenfalls noch abrufbar.

 

Der Entwurf einer Stellungnahme, der auf dem letzten Einwand beruht, ist als Anlage 4 beigefügt. Er soll als Diskussionsgrundlage dienen und kann geändert und ergänzt werden.

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1) Datenblatt PR3_SEG_042, 4. Entwurf

2) Abwägungssynopse zur Stellungnahme der Gemeinde Rehhorst

3) Abwägungssynopse zu allgemeinen Einwänden

4) Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Rehhorst

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) Datenblatt PR3_SEG_042, 4. Entwurf (2609 KB)      
Anlage 2 2 2) Abwägungssynopse zur Stellungnhame der Gemeinde Rehhorst (877 KB)      
Anlage 3 3 3) Abwägungssynopse zu allgemeinen Einwänden (348 KB)      
Anlage 4 4 4) Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Rehhorst (121 KB)      
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