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Vorlage - 2020/18-085  

Betreff: Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III
Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes mit der Gemeinde Stockelsdorf
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen Vorberatung
19.11.2020 
Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen (offen)   
Gemeindevertretung Mönkhagen Entscheidung
09.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeinde Mönkhagen strebt die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes östlich der A 20 und nördlich der L 332 (vorher B 206) in der BAB-Anschlussstelle Mönkhagen an.

 

Die Verwaltung wird gebeten, dieses dem Kreis Stormarn zur Berücksichtigung bei der Aufstellung des Gewerbestandortkonzeptes 2030/2035 und der Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III zu melden.

 

  1. Der Bürgermeister und das Amt Nordstormarn werden ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen mit der Gemeinde Stockelsdorf und der Hansestadt Lübeck fortzuführen und einen Kooperationsvertrag vorzubereiten.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

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Sachverhalt:

Nach Abschluss des Verfahrens zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes sollen auch die darauf aufbauenden Regionalpläne erneuert werden. Die ersten Entwürfe sollen nach bisheriger Terminierung im 1. Quartal 2021 erarbeitet werden. Änderungswünsche der Gemeinden zum bestehenden Regionalplan sollten daher bis Dezember 2020 dem Kreis Stormarn vorgelegt werden.

 

Ein Bestandteil des Regionalplanes ist die Ausweisung überörtlicher Gewerbegebiete. Hierzu erarbeitet der Kreis Stormarn zusammen mit dem Kreis Herzogtum Lauenburg das gemeinsame Gewerbestandortkonzept 2030/2035.

 

Die Gemeinde Mönkhagen strebt eine gewerbliche Entwicklung östlich der A 20 und nördlich der L 332 (vorher B 206) in der BAB-Anschlussstelle Mönkhagen an.

(Auszug aus der Dokumentation der Analysewerkstatt)

 

Dieser Bereich ist bereits im „Entwicklungskonzept Region Lübeck“ (Lübeck 2003) als Suchraum für regional bedeutsame Gewerbeansiedlung benannt worden. Er ist auch im „Leitfaden Gewerbeflächenentwicklung Kreis Stormarn 2025“ aus 2011 als Standort für ein bedeutsames interkommunales Gewerbegebiet für eine mittel- und langfristige Entwicklung aufgeführt. Zuletzt ist der Bereich in dem im März 2015 aufgestellten Leitfaden „Gewerbegebiete von überörtlicher Bedeutung an den Landesentwicklungsachsen in der Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg (A 20), Stormarn und der Hansestadt Lübeck“ der Arbeitsgruppe Gewerbeflächenentwicklung der Lenkungsgruppe regionale Zusammenarbeit an der Entwicklungsachse A 1 als Suchraum für ein überregionales Gewerbegebiet aufgeführt. Die Entwicklung wird allerdings erst für den Zeitpunkt als sinnvoll eingestuft, an dem die Fortführung der A 20 mindestens bis zur A 7 sichergestellt ist.

 

Die Gemeinde ist im Landesentwicklungsplan nur als Ordnungsraum eingestuft. Sie darf damit nur Gewerbeflächen für den örtlichen Bedarf schaffen. Darüberhinausgehende Flächen bedürfen der Zusammenarbeit mit einer Gemeinde mit zentralörtlicher Funktion. Mit der anstehenden Neuaufstellung des Regionalplanes werden die landesplanerische Vorgaben für die nächsten 15-20 Jahre gesetzt. Mittelfristige Gemeindeplanungen sollten, wenn sie eine Abweichung vom Regionalplan darstellen, schon jetzt eingearbeitet werden. 

 

Zur Vorbereitung der Regionalplan-Neuaufstellung fand im August 2020 eine nichtöffentliche Analysewerkstatt zum Gewerbestandortkonzept statt. Hier wurde verdeutlich, dass zur Verwirklichung des interkommunalen Gewerbegebietes eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde Stockelsdorf als Stadtrandkern 2. Ordnung oder der Hansestadt Lübeck als Oberzentrum zwingend erforderlich ist. Dem Kreis Stormarn soll ein entsprechender Grundsatzbeschluss im Dezember 2020 vorgelegt werden.

 

Erste Sondierungsgespräche haben auf Verwaltungsebenen mit der Gemeinde Stockelsdorf und der Hansestadt Lübeck stattgefunden. Die Hansestadt präferiert eigene Gewerbestandorte. Sie würde eine Zusammenarbeit nur für auf ihrem Gebiet unerwünschtes Gewerbe, z.B. Logistikbetriebe, akzeptieren. Grundsätzlich ist eine Ausrichtung der angestrebten Gewerbefläche auf den Schwerpunkt Logistik und transportierendes Gewerbe möglich.

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n: keine

 

 

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