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Vorlage - 2020/11-159  

Betreff: Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes sowie Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III zum Sachthema Windenergie
hier: Ergebnis der Beteiligung zu den 3. Entwürfen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
18.03.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Bekanntmachung der LEP-Teilfortschreibung  
2) Abwägungssynopse zu allgmeinen Stellungnahmen  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat sich in ihrer Sitzung am 04.03.2020 zu den 3. Entwürfen der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes und der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III befasst und eine Stellungnahme erarbeitet. Dieses ist an das zuständige Ministerium für Inneres, Ländliche Räume, Integration und Gleichstellung SH, Abteilung Landesplanung und ländliche Räume weitergeleitet worden.

 

Aus den Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans folgte kein weiterer Änderungsbedarf. Die endgültige Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans wurde durch das Kabinett am 15.09.2020 beschlossen.

 

Die Auswertung der Stellungnahmen zu den Regionalplanentwürfen erbrachte allerdings Sachverhalte, die bei der Beschlussfassung im Dezember 2019 nicht bekannt waren. Dieses waren beispielsweise Änderungen bei Wohnbebauungen, Änderungen bei Großvogelhorsten, zwischenzeitlich geänderte Bauleitplanungen von Gemeinden und geänderte Anforderungen der Bundeswehr. Diese Sachverhalte machten Änderungen bei Vorranggebieten erforderlich, die damit zwingend einen vierten Planentwurf und eine erneute Öffentlichkeits-beteiligung auslösten. Nach Auffassung der Landesplanung sind die Grundzüge der Planung durch die vorgenommenen Änderungen nicht berührt. Das vierte Beteiligungsverfahren beschränkt sich daher gemäß § 9 Absatz 3 Raumordnungsgesetz (ROG) auf die gegenüber dem dritten Entwurf geänderten Teile der Planunterlagen. Dieses eingeschränkte 4. Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und die übrigen Beteiligten fand vom 24.09.2020 bis 23.10.2020 statt.

 

Die Gemeinde Badendorf ist durch das mit dem 3. Entwurf reaktivierte Vorranggebiet PRE_STO_002 auf dem Gebiet der Gemeinde Heilshoop betroffen. Das Beteiligungsverfahren zu den 3. Entwürfen der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes und der Teilaufstellung des Regionalplanes haben für diese Fläche keine Änderungen ergeben. Die Raumordnungsverfahren sind für dieses Vorranggebiet abgeschlossen. Die Fläche wird, wie in den 3. Entwürfen aufgezeigt, als Vorranggebiet für die Windkraft in die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans und die Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III übernommen.

 

Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes zum Sachthema Windkraft ist am 30.10.2020 in Kraft getreten. Die Teilfortschreibung legt damit verbindlich für das gesamte Land Schleswig-Holstein die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Nutzung der Windenergie und die Vorranggebiete für Windkraft fest. Üblicherweise haben Raumordnungspläne eine Geltungsdauer von 15 Jahren. Spätestens dann muss eine Neubetrachtung der Inhalte erfolgen. Sollen aktuell Windparks im Sinne des Landesentwicklungsplanes auf Flächen außerhalb der Vorranggebiete errichtet werden, ist hierfür ein Zielabweichungsverfahren oder sogar eine Änderung des Regionalplanes und des Landesentwicklungsplanes notwendig.

 

Ansonsten besteht die Möglichkeit, beachtliche Verletzungen der in § 11 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG) aufgeführten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 11 Abs. 3 Satz 2 ROG beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges sowie eine nach § 11 Abs. 4 ROG beachtliche Verletzung der Vorschriften über die Umweltprüfung geltend zu machen. Diese werden jedoch unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung bei der Landesplanungsbehörde vorgebracht worden sind.

 

Die Gemeinde Badendorf ist in der „Abwägungssynopse der Stellungnahmen zum Verfahren Online-Beteiligung Landesplanung, Teilfortschreibung Landesentwicklungsplanes (LEP)…“ nicht aufgeführt. Da sich die gemeindliche Stellungnahme größtenteils mit allgemeinen Themen befasst, wird verwaltungsseitig davon ausgegangen, dass auch ein Großteil des Einwandes mit der „Synopse der Stellungnahmen zum dritten Planentwurf; allgemeiner Teil“ abgehandelt wird. Hier werden die Einwände zusammengefasst, die in inhaltlich gleicher oder ähnlicher Form vorgetragen wurden.

Einwände, die sich konkret auf einzelne Flächen beziehen, werden wiederum in der Abwägung zur Teilaufstellung des Regionalplanes beantwortet. Es ist davon auszugehen, dass der gemeindliche Hinweis auf die das Vorranggebiet durchschneidende Stromtrasse hierhin verwiesen wurde. Die Rückäußerung zum Regionalplan wird allerdings erst nach Abschluss dieses Raumordnungsverfahrens veröffentlicht – also nach Auswertung der Stellungnahmen zum 4. Entwurf.

 

Die Synopse zu den allgemeinen Stellungahmen ist als Anlage 2 beigefügt. Alle Synopsen können online auf www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Energie/Windenergieflaechen/Chronologie/_documents/beteiligung_chrono.html abgerufen werden.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1) Bekanntmachung der LEP-Teilfortschreibung-VO

2) Abwägungssynopse zu allgemeinen Einwänden

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) Bekanntmachung der LEP-Teilfortschreibung (296 KB)      
Anlage 2 2 2) Abwägungssynopse zu allgmeinen Stellungnahmen (348 KB)      
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