Vorlage - 2020/11-160-02
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Badendorf stimmt dem Wirtschaftsplan der Johanniter Unfallhilfe e.V. für die KiTa „Badendorfer Spatzennest“ für das Haushaltsjahr 2021 zu (Anlage).
Sachverhalt:
Der Träger der KiTa „Badendorfer Spatzennest“ hat den Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegt.
Gemäß Wirtschaftsplan ist mit Ausgaben in Höhe von 482.425,85 € zu rechnen. Dies entspricht einer Steigerung von 25.034,01 € (ca. 5,5 %) gegenüber dem Plan 2020.
Die Erhöhung ergibt aus:
- Personalkosten
Die Personalkosten für das pädagogische Personal steigen im Vergleich zum Vorjahr um 17.090,17 €. Nach Vorgaben des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) wer-den ab dem 01.01.2021 auch für jede Elementargruppe dauerhaft 2 Betreuungskräfte benötigt. Bisher waren je Elementargruppe 1,5 Kräfte vorgeschrieben. - Verwaltungskosten
Diese sind gemäß zukünftiger Finanzierungsvereinbarung an die Kosten für das pädagogische Personal gekoppelt. Übergangsweise sind für das Jahr 2021 3,5 % der Kosten für das pädagogische Personal vorgesehen. Hieraus ergibt sich eine Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr um 2.301,80 €. - Müllgebühren/Abfallkosten
Die Müllgebühren lagen in den Vorjahren bereits über den geplanten Ausgaben und wurden entsprechend angepasst. - Schwerbehinterenabgabe
Die Schwerbehindertenabgabe lag in den Vorjahren bereits über den geplanten Ausgaben und wurden entsprechend angepasst. - Restliche Änderungen
Die übrigen Positionen verändern sich wenn überhaupt nur leicht im Vergleich zum Vorjahr.
Den Ausgaben stehen Einnahmen in Höhe von 524.963,10 € gegenüber. Die Einnahmen setzen sich aus den Elternbeiträgen und den SQKM-Fördermitteln zusammen.
Gemäß dem neuen Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) erhält die Standortgemeinde bis Ende 2024 die Fördermittel nach Abrechnung aus der KiTa-Datenbank monatlich durch den Kreis Stormarn überwiesen. Die Fördermittel sind im Wirtschaftsplan als SQKM-Mittel in den Einnahmen aufgeführt und ersetzen ab 2021 die Zuschüsse von Land und Kreis sowie die Vorauszahlung der Gemeinden.
Die Elternbeiträge sinken im Vergleich zum Vorjahr um 44.140,90 €. Dies ergibt sich aus der Deckelung der Elternbeiträge seit dem 01.08.2020. Je Betreuungsstunde für ein U3-Kind kann ein Elternbeitrag von max. 7,21 € erhoben werden. Bei Ü3-Kindern liegt der maximale Stundensatz bei 5,66 €.
Gemäß Wirtschaftsplan ist für das Jahr 2021 mit einem Überschuss in Höhe von 42.537,25 € zu rechnen.
Anlage/n:
Anlage/n:
2021-01-19_Wirtschaftsplan 2021_v7