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Vorlage - 2021/21-109  

Betreff: Umsetzung des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Schlüsselprojekt M09 "Neubau eines Feuerwehrhauses"
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerau Entscheidung
22.03.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Steckbrief Schlüsselprojekt M09  

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Aus dem Gemeindeentwicklungskonzept wird mit der Umsetzung des Schlüsselprojektes M09 „Neubau eines Feuerwehrhauses“ begonnen. Als erster Schritt soll ein Standort über eine konkretisierte Alternativenprüfung ausgewählt und die Fläche über die Aufstellung einer Flächennutzungsplanänderung und eines Bebauungsplanes planungsrechtlich gesichert werden. Hierzu wird die Verwaltung gebeten, kurzfristig zwei Fachplanungsbüros zur Vorstellung einzuladen und die Beauftragung vorzubereiten.

 

 

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Sachverhalt:

Ein wichtiger Untersuchungsbestandteil des Gemeindeentwicklungskonzeptes war die Suche eines neuen Standortes für die Freiwillige Feuerwehr Westerau. Zusammen mit Vertreter/innen der Freiwilligen Feuerwehr und anderen Interessierten hat das Planungsbüro BCS, Lübeck im Schlüsselprojekt M09 „Neubau eines Feuerwehrhauses“ des Gemeindeentwicklungskonzeptes verschiedene Standortalternativen aufgezeigt. Hierbei handelt es sich um:

 

Fläche 1: bisheriger Standort Dorfstraße 9,

Fläche 2: Schulstraße Richtung Windkraftanlagen,

Fläche 3: Dorfstraße, Ortsausgang Richtung Groß Barnitz, ggü. Eichkamp,

Flache 4: Sportplatz,

Fläche 5: Ratzeburger Straße, Ortsausgang Richtung Ahrensfelde.

 

Die Arbeitsgruppe „Neubau Feuerwehr“ hat sich weitergehend mit diesen Flächen befasst.

 

Aufgrund der rechtlichen Vorgaben und der beabsichtigten Vereinigung der Ortswehren unterliegt der Neubau des Feuerwehrgerätehauses einer gewissen Dringlichkeit. Daher ist als erster Schritt mit der planungsrechtlichen Sicherung des Standortes zu beginnen.

Für alle Fläche sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Außerdem, so haben die Erfahrungen in jüngster Zeit gezeigt, wird seitens der Landesplanungsbehörde verstärkt eine schlüssige Alternativenprüfung gefordert. Die Aussagen im Gemeindeentwicklungskonzept müssen hierfür konkretisieren werden.

 

Mit der Alternativenprüfung inklusive einer endgültigen Standortempfehlung sowie mit der Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes ist ein Fachplanungsbüro zu beauftragen. Verwaltungsseitig wird empfohlen, dass sich kurzfristig zwei Planungsbüros in einem inoffiziellen Treffen zur anschließenden Auswahl vorstellen.

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

Steckbrief Schlüsselprojekt M09

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Steckbrief Schlüsselprojekt M09 (626 KB)      
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