Vorlage - 2021/11-170
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Badendorf beschließt die der Urschrift dieser Niederschrift beigefügte Satzung über Straßennamen und Hausnummern in der Gemeinde Badendorf.
Sachverhalt:
Die Vergabe von Straßennnamen und Hausnummern regeln die Gemeinden im Rahmen des ihnen zugeordneten Satzungsrechts. Eine Satzung über die Vergabe von Straßennamen und Hausnummern wird nach Maßgabe des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, des § 126 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 47 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) erlassen.
Die vorhandene Satzung ist nicht mehr aktuell und wird mit diesem Satzungsbeschluss auf den neusten Stand gebracht.
Anlage/n:
Anlage/n:
Entwurf-Satzung über Straßennamen und Hausnummern
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-06-03 Satzung über Straßennamen und Hausnummern Badendorf NEU (446 KB) |