Vorlage - 2021/13-151
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.1 Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Feldhorst mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- der Landesplanungsbehörde vom 21.05.2019,
- des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 02.05.2019,
- Archäologisches Landesamtes vom 27.03.2019,
- der Landwirtschaftskammer SH vom 10.04.2019,
- des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld-Land vom 09.04.2019,
- der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 02.04.2019,
- der Schleswig-Holstein Netz AG vom 01.04.2019,
- der Vodafon Kabel GmbH vom 17.04.2019,
- des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr vom 08.04.2019,
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- des Kreises Stormarn vom 26.04.2019,
- des Naturschutzbundes Deutschland e.V. vom 24.04.2019,
- des Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V. vom 24.04.2019.
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst ergeben sich aus der Übersicht vom 25.10.2021 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.
1.2 Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.1 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steingeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt:
2.2 Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
2.3 Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet, da sich keine gravierenden Änderungen zur Fassung der frühzeitigen Beteiligung ergeben.
Bemerkungen.:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.02.2019 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 gebilligt. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB ist im März/April 2019 durchgeführt und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 1 BauGB informiert worden. Gleichzeit hat der Vorentwurf vom 28.03.2019 bis einschließlich 10.04.2019 öffentlich ausgelegen.
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde ist ebenfalls über die Planungsabsichten informiert worden.
Folgende Stellungnahmen liegen vor:
Träger öffentlicher Belange /obere Verwaltungsbehörde | Stellungnahme vom |
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Abt. IV 52 Städtebau, Ortsplanung Städtebaurecht | ohne |
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau - VII 4 | |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung | ohne |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Technischer Umweltschutz | ohne |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H | |
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | |
Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr | |
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein | |
Stadtwerke Reinfeld | ohne |
Deutsche Telekom Technik GmbH | |
Vodafon Kabel Deutschland GmbH | |
Schleswig-Holstein Netz AG | |
HanseWerk Natur GmbH | ohne |
TenneT TSO GmbH | |
Gewässerpflegeverband Heilsau | |
Wasser- und Bodenverband Trave | |
Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land | |
AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH | ohne |
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3 | |
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock Sparte Facility Management | ohne |
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR | |
Naturschutzverbände |
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Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V. | |
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. | |
AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein | ohne |
Nachbargemeinden |
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Amt Nordstormarn, Gemeinden Barnitz und Rehhorst | |
Amt Trave-Land | ohne |
Amt Bad Oldesloe-Land, Gemeinde Meddewade | |
Stadt Bad Oldesloe | ohne |
Stadt Reinfeld | ohne |
Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen vorgebracht worden.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen waren einige Prüfungen und Abstimmungen erforderlich. Die Gemeinde musste sich mit der Prüfung und Aktualisierung des 2015 aufgestellten Siedlungsentwicklungskonzeptes befassen, um der geforderter Alternativenprüfung nachzukommen. Außerdem war ein Verkehrslärmgutachten für die K2 zu erstellen. Außerdem mussten die Auslastung der Kläranlage und der Löschwasserversorgung geprüft werden. Die Prüfungen sind abgeschlossen und die Ergebnisse in die Planunterlagen eingeflossen.
Das Ministerium für Inneres, Ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein - Landesplanungsbehörde hat zwischenzeitlich mit Erlass vom 25.09.2020 bestätigt, dass die Ziele der Raumordnung den mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgten Planungsabsichten der Gemeinde nicht entgegenstehen. Dieses gilt auch für den Bebauungsplan Nr. 1.
Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung). Diese wird zur Beschlussfassung empfohlen.
Für den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst kann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.
Anlage/n:
Anlage/n:
Beschlussempfehlung (Abwägung, Stand: 25.10.2021)
Bebauungsplan Nr. 1 (Stand: Entwurf)
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1 (Stand: Entwurf)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beschlussempfehlungen (Abwägung, Stand 25.10.2021) (539 KB) | ||||
2 | Bebauungsplan Nr. 1 (Stand: Entwurf) (801 KB) | ||||
3 | Begründungzum Bebauungsplan Nr. 1 (Stand: Entwurf) (1507 KB) |