Vorlage - 2022/23-197
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Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der/des Vorsitzenden werden folgende Personen als Beisitzer*innen sowie Stellvertreter*innen in den Gemeindewahlausschuss des Amtes Nordstormarn für die Kommunalwahl 2023 gewählt:
Beisitzer*in Stellvertreter*in
Herr Paul Friedrich Beeck | Herr Christian Müller |
Frau Susanne Arndt | Herr Wilfried Vagt |
Herr Heinrich Blunck | Frau Frauke Jürß |
Frau Sabine Kunz | Herr Sascha Bruß |
Herr Manfred Schaarmann | Frau Marianne Döhring |
Herr Walter Niederschabbehard | Herr Bernhard Meisswinkel |
Wahlergebnis: _____________Stimmen dafür
Sachverhalt:
Entsprechend den Vorschriften des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (GKWG) ist für die Kommunalwahl am 14. Mai 2023 für den Amtsbezirk Nordstormarn ein für alle amtsangehörigen Gemeinden gemeinsamer Gemeindewahlaus-schuss zu bilden.
Der Gemeindewahlausschuss für das Amt Nordstormarn besteht aus mindestens sechs Beisitzer*innen und dem Amtsdirektor als Gemeindewahlleiter. Bei der Wahl der Beisitzer*innen sollten möglichst die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Es ist für jede/n Beisitzer*in ein/e Stellvertreter*in zu wählen.
Gemäß § 55 Abs. 1 GKWG üben die Beisitzerinnen und Beisitzer des Gemeindewahlaus-schusses sowie die Mitglieder der Wahlvorstände ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit ist vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 jede und jeder Wahlberechtigte verpflichtet.
Gemäß § 55 Abs. 2 GKWG dürfen Wahlbewerber*innen, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellv. Vertrauenspersonen nicht Wahlleiter*innen oder deren Stellvertreter*innen sein und keine ehrenamtliche Tätigkeit nach § 55 Abs. 1 S.1 ausüben. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.
In § 55 Abs. 3 GKWG sind Personenkreise genannt, die die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach § 55 Abs. 1 S.1 ablehnen dürfen.
Anlage/n:
Anlage/n: keine