Vorlage - 2022/15-086
|
|
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Einnahme- und Ausgabeplan für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Heidekamp verwaltete Sondervermögen genehmigt.
Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und die jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Sachverhalt:
Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen.
Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Einnahme- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen. Der Einnahme- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung.
Anlage/n:
Anlage/n:
Haushaltsplanung Kameradschaftskasse FF Heidekamp 2022
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltsplanung 2022 Kameradschaftskasse FF Heidekamp (134 KB) |