Vorlage - 2022/13-169
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Feldhorst stimmt dem Haushaltplan für das Jahr 2023 (Anlage 1) für die Kindertageseinrichtung „Feldhorster Spatzen“ im OT Steinfeld zu und ist bereit, den Gemeindeanteil in Höhe von 164.000,00 € zu tragen.
Die Verwaltung wird gebeten, die für das Jahr 2023 zu erwartenden SQKM-Mittel zu vereinnahmen und den gemeindlichen Gesamtzuschuss an den Träger der Einrichtung gemäß Trägervereinbarung an den Elternverein auszuzahlen.
Sachverhalt:
Der durch den Träger, den Elternverein „Kindertagesstätte Feldhorster Spatzen e.V.“, erstellten Haushaltplan für das Jahr 2023 (Anlage 1) liegt der Gemeinde Feldhorst vor.
Der erstellte Haushaltplan 2023 weist Ausgaben in Höhe von insgesamt 215.200,00 € aus.
Dem stehen Einnahmen aus den Elternbeiträgen in Höhe von 38.000,00 €,
Ermäßigungen i.H.v. 2.700,00 €,
und Kostenanteil Mittagessen i.H.v. 4.000,00 €
44.700,00 €
gegenüber.
Hieraus ergibt sich ein gemeindlicher Gesamtzuschuss in Höhe von 170.500,00 €.
Basierend auf den aktuell monatlich eingehenden SQKM-Mitteln
in Höhe von 11.534,00 € ist entgegen der im Haushaltsplan 2023
genannten ca. 154.000,00 € jährlich mit insgesamt 138.408,00 €
zu rechnen, so dass der zusätzliche Gemeindeanteil voraussichtlich 32.092,00 € betragen wird (entgegen der im Haushaltsplan 2023 genannten
16.531,00 €).
In den Haushaltsplan der Gemeinde Feldhorst für das Jahr 2023 sind somit ein Gemeindezuschuss in Höhe von 170.500,00 €
und eine Einnahme aus dem SQKM-Kreis-Finanzierungsanteil von 138.500,00 €
einzuplanen.
Als Übersicht ist als Anlage 2 eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im Vergleich zu den Vorjahren beigefügt..
Anlage/n:
Anlage/n:
- 2022-10-20_HH2023
- 2022-10-20_Haushaltsplan 2023_Gegenüberstellung zu Vorjahren