Vorlage - 2022/22-169
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Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Groth Weeden) für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71 werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) erneut gebilligt. Die Begründung ist entsprechend zu aktualisieren.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Auf eine erneute Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können möglich. Die Dauer der öffentlichen Auslegung ist gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB angemessen zu verkürzen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.08.2022 die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes als Entwurf beschlossen und nach § 3 (2) BauGB zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB bestimmt.
Entsprechend dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss haben der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes inklusive Begründung sowie die umweltrelevanten Informationen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 16.09.2022 bis einschließlich 17.10.2022 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes
Schleswig-Holstein zugänglich.
Die gemäß § 4 (2) BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände und Nachbargemeinden sind am 06.09.2022 am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde unterrichtet. Dieses hat mit Bescheid vom 09.11.2022 bestätigt, dass Ziele der Raumordnung der gemeindlichen Planung nicht entgegenstehen.
Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:
Öffentlichkeit |
Stellungnahme vom |
Private Person 1 | |
Private Person 2 | |
Private Person 3 | |
Träger öffentlicher Belange/obere Verwaltungsbehörde |
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Ministerium für Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Abt. IV 52 Städtebau, Ortsplanung Städtebaurecht | |
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau - VII 4 | |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck | über Ministerium |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein – Landwirtschaft und ländliche Entwicklung | ohne Stellungnahme |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein – Technischer Umweltschutz | ohne Stellungnahme |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein – Untere Forstbehörde | |
Landesamt für Denkmalpflege | ohne Stellungnahme |
Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr | |
Vereinigte Stadtwerke GmbH | ohne Stellungnahme |
Trave Netz GmbH | ohne Stellungnahme |
Gewässerpflegeverband Heilsau | ohne Stellungnahme |
Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land | ohne Stellungnahme |
Naturschutzverbände |
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Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V. | ohne Stellungnahme |
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. | ohne Stellungnahme |
AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände/ Landesnaturschutzverband | |
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Nachbargemeinden |
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Amt Nordstormarn (Gemeinden Badendorf, Heilshoop, Heidekamp, Rehhorst, Wesenberg) | ohne Stellungnahme |
Stadt Reinfeld | ohne Stellungnahme |
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat sich herausgestellt, dass die Zarpener Mühle aus der Liste der Kulturdenkmale gelöscht wurde. Damit sind die Denkmalschutzanforderungen auch für den Umgebungsbereich - hier die private Grünfläche "Hausgärten" - entfallen. Es sind andere Nutzungen, z.B. eine Wohnbebauung, möglich. Der Bereich wurde überarbeitet und der Geltungsbereich geringfügig verkleinert. Der beauftragte Planer wird die Änderungen in der Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses vorstellen und Fragen hierzu beantworten.
Aufgrund der Änderungen ist ein erneutes Beteiligungsverfahren notwendig. Da die Flächennutzungsplanänderung nur für diesen Teilbereich angepasst wird, kann das Beteiligungsverfahren auf die Änderungen und Ergänzungen beschränkt und die Beteiligungsfrist verkürzt werden.
Die Abwägung der Stellungnahmen zum vorangegangenen Beteiligungsverfahren werden zusammen mit den Stellungnahmen zur erneuten Beteiligung ausgewertet und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt.
Für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Im nächsten Schritt werden die von den Änderungen und Ergänzungen berührten Träger öffentlicher Belange und Naturschutzverbände sowie die Öffentlichkeit beteiligt.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Deckblatt für den Änderungsbereich, Stand: 15.11.2022)
2) 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Entwurf Beschluss GV 25.08.2022)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1) 7. Änderung des Flächennutzugnsplanes (Deckblatt für den Änderungsbereich, Stand: 15.11.2022) (859 KB) | ||||
2 | 2) 7. Änderung des Fläcehnnutzungsplanes (Stand: Entwurf Beschluss GV 25.08.2022) (1190 KB) |