Vorlage - 2022/14-235
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Beschlussvorschlag:
Nach Aufruf durch die/den Vorsitzende/n der Gemeindevertreung wird für die Wahl zur/zum Vorsitzenden des Schulausschusses
Frau/Herr_______________________
vorgeschlagen.
Wahlergebnis: ______ Ja-Stimmen
______ Nein-Stimmen
______ Enthaltungen
Frau/Herr __________________erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.
Sachverhalt:
Herr Paul Friedrich Beeck hat sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Hamberge mit Wirkung zum 01.11.2022 niedergelegt. Herr Beeck war u.a. Vorsitzender des Schulausschusses. Somit ist die Position nachzubesetzen.
Für die Ersatzwahl von Ausschussvorsitzenden gilt § 46 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO). Danach wählt die Gemeindevertretung die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse. Die Aufgabe ist nicht auf Ausschüsse übertragbar.
Das Vorschlagsrecht steht den Fraktionen zu.
Vorgeschlagen werden kann nur eine Person. Gewählt wird nach dem Beschlussverfahren, d. h., es zählen die Ja- und Nein-Stimmen. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.
Wird ein Vorschlag durch eine Mehrheit an Nein-Stimmen abgelehnt, verbleibt das Vor-schlagsrecht bei der berechtigten Fraktion. Es finden ggf. mehrere Abstimmungen statt. Nach dem dritten Wahlgang sollte der Wahlvorgang abgebrochen und in einer späteren Sitzung wiederholt werden.
Anlage/n:
Anlage/n: keine