Vorlage - 2022/11-226
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Badendorf beschließt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage
beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren
für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Badendorf vom 18.12.2019 (3. Nachtrag
vom 22.11.2022) mit/ ohne folgenden Änderungen:
Sachverhalt:
Die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ hat im Jahr 2021 einen leichten Überschuss erwirtschaftet (vgl. Anlage 2), in den Jahren 2019 und 2020 hingegen
Defizite. Gemäß § 6 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-
Holstein (KAG) sind Kostenüber- oder – unterdeckungen innerhalb der auf die Feststellung
der Über- oder Unterdeckung folgenden 3 Jahre auszugleichen.
Entsprechend der seitens der Verwaltung vorgenommenen Abschätzung wird im Jahr 2023
im Zuge der derzeitigen Energiepreisentwicklung ein massiv erhöhter Bewirtschaftungsaufwand erwartet. Ebenso wird sich durch den Austausch von Pumpen bei der Kläranlage der Unterhaltungsaufwand massiv erhöhen.
Vor diesem Hintergrund ist die Höhe der Benutzungsgebühr ab dem Jahr 2023 zu
überprüfen. Kostenrechnende Einrichtungen im Sinne des §6 KAG sind kostendeckend zu
führen. Gemäß beigefügter Kalkulation (vgl. Anlage 3) wäre rein rechnerisch eine Anpassung
der Zusatzgebühr – ohne einer Anpassung einer Grundgebühr – von derzeit 4,20 € je m³
Abwasser auf 5,50 € je m³ erforderlich. Die beigefügte Kalkulation stellt alternativ dazu auch
die notwendige Anpassung der Zusatzgebühr bei gleichzeitiger zulässiger Anpassung der
Grundgebühr dar.
Die Änderung bedarf einer entsprechenden Satzungsänderung, welche als Anlage 1
beigefügt ist.
Anlage/n:
Anlage/n:
Entwurf Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
Betriebsabrechnung 2021
Gebührenkalkulation 2023
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung zur Änderung der Gebührensatzung (288 KB) | ||||
2 | Betriebsabrechnung 2021 (220 KB) | ||||
3 | Gebührenkalkulation 2023 (1594 KB) |