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Vorlage - 2022/21-181  

Betreff: Haushaltssatzung mit Plan 2023
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau Vorberatung
08.11.2022 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Westerau (offen)   
Gemeindevertretung Westerau Entscheidung
05.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1.1_21 Satzung 2023  
1.2_21 EP 2023  
1.3_21 FP 2023  
1.4_Investitionen  
1.5_ 21 Erläuterungen  
1.6_21 TeilErgebnisFinanzpläne 2023  
2_ 21 HH 2023  
3_21 JA 2021  
4_FF Westerau Haushaltsplanung Kameradschaftskasse 2023  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
    1. Grundsteuer A: 310 v.H.
    2. Grundsteuer B: 368 v.H.
    3. Gewerbesteuer 310 v.H.

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2023.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2023.

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


Sachverhalt:

 

I. Haushaltsentwicklung 2022/ 2023

 

Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit wird mit ca. EUR 50.000,- voraussichtlich deutlich besser als geplant (EUR -1.100,-) ausfallen. Dies ist begründet durch gegenüber der Planung höhere Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von ca. EUR 50.000,-

 

Da ein wesentlicher Gewerbesteuerzahler seinen Betriebssitz aus der Gemeinde Westerau verlegt hat, ist für 2023 ein deutlicher Rückgang der Gewerbesteuer und damit verbunden eine wesentliche Verschlechterung des Ergebnisses aus Verwaltungstätigkeit hin zu einem Defizit zu erwarten.

 

 

 

 

 

II. Grundlagen und Rahmenbedingungen

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2023, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2020, 2021 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2022 (vgl. auch Ausführungen zu I.).

 

 

Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2023 vom 15.09.2022 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2023 maßgebend.

 

Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2023 sind daher ebenso vorläufig.

 

Die zugrunde gelegten statistischen Daten zu den Realsteuern des Zeitraums vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 haben noch nicht das übliche Prüfverfahren durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (unter Einbindung der Gemeinde- sowie Rechnungsprüfungsämter) durchlaufen. Aus diesem Grunde kann es bei diesen Positionen noch zu nachträglichen Änderungen kommen, welche aber die Ergebnisse der Planung nicht wesentlich verändern dürften.

 

 

a) Gewerbesteuerumlage

Der Gewerbesteuerumlagesatz verbleibt wie im Jahr 2022 auf 35,0 %.

 

 

b) bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (früher § 25 FAG Familienlastenausgleich).

Der bedarfsunabhängigen Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG betragen für das Jahr 2022 rund 158,9 Mio. Euro.

Die Verteilung erfolgt nach dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer geltenden Schlüsselzahlen. Für die Gemeinde Westerau entspricht dies einem Betrag von ca. EUR 51.200,- für das Jahr 2023.

 

 

c) Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten

nach § 10 FAG

Die Gemeindestraßenkilometer für die Gemeinde Westerau wurden aktuell auf 15,10km

festgelegt. Je Kilometer erfolgt in 2023 eine Zuweisung in Höhe von EUR 4.130,-, somit

insgesamt EUR 62.363,-.

 

 

d) Kita- Reformgesetz

Die Grundlage der Finanzierung des neuen Systems ist eine gesetzlich normierte Standardqualität als Voraussetzung für die Beteiligung an der öffentlichen Förderung. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung eines nach Betreuungsstunden und Alter der Kinder differenzierten sowie jährlich dynamisierten Gruppenfördersatzes für die Referenzkita Schleswig-Holstein. Mit dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) werden die Fördersätze berechnet. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsregelungen für Kitas und Tagespflege harmonisiert werden. Für die an die Tagespflegepersonen zu zahlende laufende Geldleistung werden auf Grundlage einer transparenten Berechnung landesweite Mindestsätze festgelegt, die eine Mindestvergütung sicherstellen sollen.

 

Entsprechend der Vorgaben zahlen die Gemeinden pauschal „Wohngemeindeanteile“ basierend auf der Kinderzahl der Gemeinde in die „SQKM-Finanzierung“ ein: 361110.5312010 ca. EUR 150.000,- (in 2022 noch 361120.5312010).

 

An Gemeinden mit Kitas (Standortgemeinden) werden entsprechend der Qualität und Anzahl der angebotenen Kita-Plätze SQKM-Mittel ausgezahlt, welche von der Standortgemeinde an die jeweilige Kita gezahlt werden (Westerau ist nicht Standortgemeinde).

Sollten die erhalten SQKM-Mittel nicht zu einer Deckung der laufenden Kosten einer Kita führen, übernimmt die Standortgemeinde zusätzlich den Defizitausgleich: Defizitausgleichausgleich Gemeinde 361110.5312100 ca. EUR 45.000,-r Belegrechte in der KiTas Rethwisch und Reinfeld.

 

 

e) Kreisumlage, Amtsumlage

Aktuell wird im Kreistag des Kreises Stormarn die rückwirkende Reduzierung der Kreisumlage für 2022 um bis zu 1,5%-Punkte auf 26,5 v.H. beraten. für das Jahr 2023 mit 28,0 v.H. Kreisumlage gerechnet.

Die geänderte Umlage wurde im vorliegenden Haushaltsentwurf entsprechend berücksichtigt.

Die Amtsumlage verbleibt voraussichtlich wie in 2022 bei 22,0 v.H..

 

 

f) Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen

Da zum Zeitpunkt der Planung noch keine neueren Daten vorliegen, wurde der Schulkostenbeitrag der Gemeinde Westerau für den Schulverband Bad Oldesloe wie in 2022 mit ca. EUR 25.900,- angesetzt.

 

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2022 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2020 und 2021 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2022 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor. Tendenziell muss weiter mit steigenden Aufwendungen dafür gerechnet werden.

 

 

g) Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau hat im Zuge der Haushaltsplanung ihre Bedarfe mit eingebracht. Diese wurden in einer Übersicht zusammengestellt und der Vorlage im Anschluss an den Vorbericht beigefügt.

 

 

h) Ersatzinvestition Feuerwehrgerätehaus Westerau

Nach aktuellem Planungsstand wird der Neubau des Feuerwehrgerätehauses ein Investitionsvolumen von ca. EUR 4.376.000,- benötigen.

Aktuell beinhaltet die Planung Kreditaufnahmen in Höhe von EUR 3.300.000,- ab 2024.

Das voraussichtlich negative Ergebnis wird ab 2024 durch diese erforderliche Ersatzinvestition in erheblichem Umfang zusätzlich belastet.

 

 

i) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2023 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der Realsteuern angehoben:

 

 Grundsteuer A von 302% auf 303%

 Grundsteuer B von 367% auf 368%

 Gewerbesteuer von 309% auf 310%

 

 

 

 

 

Insbesondere aufgrund der aktuell geplanten negativen Ergebnisse ist die Gemeinde Westerau gehalten, sämtliche Möglichkeiten zur Konsolidierung des Haushaltes zu ergreifen.

 

Aktuell wäre daher dringend anzuraten, dass die Gemeinde Westerau ihre Hebesatz für die Grundsteuer B dem Nivellierungssatz anpasst, indem dieser von 363% um 5 Prozentpunkte auf 368% angehoben wird.

 

 

 

 

III. Ergebnisplanr das Jahr 2023

 

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne sowie die Teilergebnispläne selbst beigefügt. Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem Defizit von EUR 315.800,-.

 

Die Verschlechterung des Ergebnises im Vergleich zur Haushaltsplanung 2022 resultiert größtenteils aus den erheblich geringeren Gewerbesteuereinnahmen und den aufgrund der in der Vergangenheit hohen Gewerbesteuereinnahmen r 2023 erwarteten deutlich geringeren Schlüsselzuweisungen.

 

Im Wesentlichen beinhaltet der Haushalt die Erträge und Aufwendungen der laufenden Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung der unter Ziffer I. dargestellten Änderungen.

 

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen sodann noch zu Veränderungen.

 

 

 

 

IV. Finanzplanr das Jahr 2022

 

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und r den investiven Teil des Finanzplans eine  Investitionsübersicht (Investitionen ab EUR 10.000,-). Auch hierzu wird auf die Anlage der Beschlussvorlage Bezug genommen.

 

Im Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit kann die Gemeinde entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2023 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht einen negatives Saldo von EUR 217.500,- vor.

 

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes nimmt die Liquidität aufgrund der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (EUR 970.000,-) zum Ende des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlich um EUR 1.187.500,- ab.

Der Kassenbestand zum 28.10.2022 beträgt EUR 1.342.627,-.

 

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Auszahlungen oder Einzahlungen hren sodann noch zu Veränderungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

V. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr

 

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen.

Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen.

Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Der Vorlage ist dazu abschließend die Haushaltsplanung für das Jahr 2023 beigefügt.

 


Anlage/n:

Anlagen:

 

  1. Haushaltssatzung und -Planung 2023 in Einzeldateien
    1. Haushaltssatzung
    2. Ergebnisplan 2023
    3. Finanzplan 2023
    4. Investitionsplan
    5. Erläuterungen zum Produkthaushalt
    6. Teil-Ergebnis- und –Finanzplan (137 Seiten)
       
  2. Haushaltssatzung und -Planung 2023
     
  3. Haushaltsplanung der Kameradschaftskasse 2023

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.1_21 Satzung 2023 (45 KB)      
Anlage 2 2 1.2_21 EP 2023 (82 KB)      
Anlage 3 3 1.3_21 FP 2023 (92 KB)      
Anlage 4 4 1.4_Investitionen (58 KB)      
Anlage 5 5 1.5_ 21 Erläuterungen (53 KB)      
Anlage 6 6 1.6_21 TeilErgebnisFinanzpläne 2023 (2444 KB)      
Anlage 7 7 2_ 21 HH 2023 (3831 KB)      
Anlage 8 8 3_21 JA 2021 (4273 KB)      
Anlage 9 9 4_FF Westerau Haushaltsplanung Kameradschaftskasse 2023 (412 KB)      
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