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Vorlage - 2023/14-261  

Betreff: KiTa "Regenbogen" Hamberge - Wirtschaftsplan 2023
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
04.05.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge ungeändert beschlossen   
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge
03.07.2023 
Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge (offen)   
Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Hamberge stimmt dem zwischen den Belegrechtegemeinden Hamberge und Wesenberg sowie dem KiTa-Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg abgestimmten Wirtschaftsplan der Kindertagesstätte „Regenbogen“ in Hamberge für das Jahr 2023 zu und ermächtigt Herrn Bürgermeister Iken, die Nebenabrede zum Wirtschaftsplan 2023 für die Gemeinde Hamberge auszufertigen.

 

Die Amtsverwaltung hat die eingehenden SQKM-Mittel an den Träger im vollem Umfang auszuzahlen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, den kommunalen Zuschuss zur Deckung des Defizits in Höhe von 48.690,00 € in monatlichen Beträgen an den Träger auszuzahlen. Eine Abrechnung zwischen den Belegrechtegemeinden erfolgt mit der Jahresabrechnung 2023.


Sachverhalt:

Seitens des Trägers der Kindertagesstätte „Regenbogen“, dem KiTa-Werk des Kirchen-kreises Plön-Segeberg, wurde den Belegrechtegemeinden der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 am 28.10.2022 vorgelegt. Dieser sah Ausgaben in Höhe von insgesamt 1.627.240,00 € mit einem kommunalen Zuschuss von 222.830,00 € vor.

Nach gemeinsamen Gesprächen stellt sich der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 nun wie folgt dar:

 

Ausgaben:

Die größte Position sind die Personalkosten. Diese liegen über SQKM, da mehr Erzieher/innen-Stunden als erforderlich eingeplant sind. Auch haben sich die Gemeinden Hamberge und Wesenberg für zusätzliche Verfügungszeiten ausgesprochen. Diese Maßnahme soll für weniger Gruppenschließungen sorgen. Der Träger hat die Vorgabe erhalten, dass Personalausfälle durch die zusätzlichen Verfügungszeiten aufzufangen sind. Sollte sich ein notwendiger Bedarf für eine Kraft aus einer Zeitarbeitsfirma ergeben, wird seitens der Belegrechtegemeinden eine Zustimmung für höchstens einen Monat erteilt werden.

 

Der Ansatz für die Miete wurde mit der Mieterhöhung und Zurechnung von Nebenkosten-vorauszahlungen angepasst.

 

Die Vorauszahlungen für Strom und Gas auf Seiten des Trägers wurden angepasst.

 

Die Investitionen der Badsanierung wird durch die Gemeinde Hamberge direkt getragen.

 

So ergeben sich Gesamtausgaben für das Jahr 2023 in Höhe von voraussichtlich

insgesamt   1.533.420,00 €.

 

Einnahmen:

Dem gegenüber steht die Gegenfinanzierung. Für das Jahr 2023 sind Einnahmen aus

SQKM-Mittel    in Höhe von   1.170.400,00 €

Elternbeiträgen   in Höhe von      310.100,00 €   und

Sonstigen Einnahmen in Höhe von         4.230,00 €,

somit     insgesamt   1.484.730,00 € zu erwarten.

 

Für die Belegrechtegemeinden ergibt sich ein Defizit bzw. kommunaler Zuschuss in Höhe von

   Ausgaben  1.533.420,00 €

   Einnahmen  1.484.730,00 €

   Defizit        48.690,00 €

 

Diese werden von der Gemeinde Hamberge in monatlichen Vorauszahlungen an den Träger ausgezahlt.

Eine Abrechnung zwischen den Belegrechtegemeinden entsprechend der tatsächlichen Belegung erfolgt mit der Jahresabrechnung für 2023.

 

Aktuell (Stand 16.02.2023) besuchen 10 Kinder aus der Gemeinde Wesenberg die Kindertageseinrichtung.

 

 

Gemäß Ausführungen seitens des Trägers wurde der ursprüngliche Wirtschaftsplan 2023 vom 28.10.2022 von der Kirchensynode bereits bewilligt und würde somit Anwendung finden. Es wird nun eine Nebenabrede zum Haushaltsplan 2023 geschlossen, somit erhält die neuste Fassung ihre Gültigkeit. Herr Bürgermeister Iken wird ermächtigt, diese Nebenabrede für die Gemeinde Hamberge zu schließen.

 

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

- 2023-02-27_Hamberge neue Ansätze 1

- 2023-02-27_Nebenabrede zum Haushaltsplan

 

 

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