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Vorlage - 2023/22-184  

Betreff: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Zarpen (Neubau Schule) für das Gebiet im Norden der Gemeinde am Ortsausgang Richtung Heilshoop, westlich der Hauptstraße (L 71), nördlich der Bebauung "Am Sportplatz" und des Sportplatzes
hier: Zustimmung zur Beauftragung der Bodenuntersuchung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Zarpen Entscheidung
25.05.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der Beauftragung der Bodenuntersuchung für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und den dazugehörigen Bebauungsplan Nr. 7 gemäß beiliegendem Angebot 1 vom 04.04.2023 mit einer Angebotssumme von 13.722,78 Euro (brutto) zu.

 


Sachverhalt:

 

Zur Schaffung eines neuen Standortes für die Dörfergemeinschaftsschule stellt die Gemeinde derzeit die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 7 auf.

 

Sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für den Bebauungsplan und dessen Umsetzung ist ein Bodengutachten erforderlich, dass Aussagen zu Verunreinigungen und Schadstoffen, Versickerungsfähigkeit und Tragfähigkeit enthält. Hierfür sind drei geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert worden. Die Arbeiten beinhalten einen Asphaltbohrkern in der Landesstraße im Bereich der Einfahrt, Sondierbohrungen bis 5 m Tiefe für das Schulgebäude, den Parkplatz und die Außenflächen inklusive Auswertung und Ergebnisbericht. 

 

Die ausgeschriebene Leistung wird zu folgenden Endpreisen (brutto) angeboten:

 

Angebot 1 vom 04.04.2023

13.722,78 Euro

Angebot 2 vom 14.04.2023

14.566,20 Euro

 

Das dritte Unternehmen hat kein Angebot eingereicht. Die Angebote sind der Vorlage nicht öffentlich angefügt.

 

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 22.06.2021 im Rahmen der Aufstellungsbeschlüsse für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 7 (Neubau Schule) den Bürgermeister ermächtigt, Ingenieur- und Architektenleistungen mit einem Auftragswert über 2.500 € zu beauftragen. Die Auftragserteilung ist in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung von dieser zu genehmigen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierungsmittel sind im Haushaltsplan 2023 eingeplant.

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.05.2023 die Fortsetzung der Planung und die Übernahme der Kosten durch den Schulträger beschlossen.

 


Anlage/n:

Anlage/n: nicht öffentlich

Angebot 1 vom 04.04.2023

Angebot 2 vom 14.04.2023

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