Vorlage - 2023/22-184
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Beauftragung der Bodenuntersuchung für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und den dazugehörigen Bebauungsplan Nr. 7 gemäß beiliegendem Angebot 1 vom 04.04.2023 mit einer Angebotssumme von 13.722,78 Euro (brutto) zu.
Sachverhalt:
Zur Schaffung eines neuen Standortes für die Dörfergemeinschaftsschule stellt die Gemeinde derzeit die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 7 auf.
Sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für den Bebauungsplan und dessen Umsetzung ist ein Bodengutachten erforderlich, dass Aussagen zu Verunreinigungen und Schadstoffen, Versickerungsfähigkeit und Tragfähigkeit enthält. Hierfür sind drei geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert worden. Die Arbeiten beinhalten einen Asphaltbohrkern in der Landesstraße im Bereich der Einfahrt, Sondierbohrungen bis 5 m Tiefe für das Schulgebäude, den Parkplatz und die Außenflächen inklusive Auswertung und Ergebnisbericht.
Die ausgeschriebene Leistung wird zu folgenden Endpreisen (brutto) angeboten:
Angebot 1 vom 04.04.2023 | 13.722,78 Euro |
Angebot 2 vom 14.04.2023 | 14.566,20 Euro |
Das dritte Unternehmen hat kein Angebot eingereicht. Die Angebote sind der Vorlage nicht öffentlich angefügt.
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 22.06.2021 im Rahmen der Aufstellungsbeschlüsse für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 7 (Neubau Schule) den Bürgermeister ermächtigt, Ingenieur- und Architektenleistungen mit einem Auftragswert über 2.500 € zu beauftragen. Die Auftragserteilung ist in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung von dieser zu genehmigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierungsmittel sind im Haushaltsplan 2023 eingeplant.
Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.05.2023 die Fortsetzung der Planung und die Übernahme der Kosten durch den Schulträger beschlossen.