Vorlage - 2023/23-256
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Beschlussvorschlag:
Vom Amtsausschuss Nordstormarn werden folgende Personen für die Vorschlagsliste des Kreises Stormarn über die Jugendschöffinnen und –schöffen vorgeschlagen:
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Sachverhalt:
Gemäß § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) sind für die am 01.01.2024 beginnende Amtsperiode neue Jugendschöffinnen und -schöffen zu wählen.
Die Schöffinnen und Schöffen der Jugendgerichte werden auf Vorschlag des Jugendhilfe-ausschusses des Kreises Stormarn durch einen Ausschuss beim zuständigen Amtsgericht für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Der Fachdienst Familie und Schule des Kreises Stormarn hat eine Vorschlagsliste über die Jugendschöffinnen und –schöffen aufzustellen. Für die Aufstellung dieser Vorschlagsliste bittet der Kreis Stormarn, aus dem Amtsbezirk Nordstormarn 5 Frauen und 5 Männer als Jugendschöffinnen bzw. -schöffen vorzuschlagen.
Das Amt Nordstormarn hatte eine Bekanntmachung in der Presse veröffentlicht mit der Aufforderung an interessierte Personen, sich zu bewerben. Die Personen, die sich aus dem Amtsbezirk um das Ehrenamt beworben haben, sind in einer Übersicht als Anlage beigefügt.
In die öffentliche Sitzungsniederschrift sind im Hinblick auf den Datenschutz lediglich die Namen aufzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Anlagen: 1. Übersicht Bewerber/innen aus dem Amtsbezirk für das Jugendschöffenamt
2. Bewerbungen