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Vorlage - 2023/23-260  

Betreff: Grundsatzbeschluss zur Fortsetzung des Ersatzbaus der DGS Zarpen
hier: Beauftragung von Planungsleistungen bis zur Leistungsphase IV und Fortführung der Bauleitplanung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Schulausschuss Amt Nordstormarn
24.04.2023 
Sitzung des Schulausschusses des Amtes Nordstormarn - FÄLLT AUS!      
Amtsausschuss Nordstormarn Entscheidung
11.05.2023 
Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Ersatzbau Schule Zarpen - Kosten Gesamtprojekt  
Anlage 2 - Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf die Schulträgergemeinden  
Anlage_3_Kostenvergleiche_Ersatzbau_zu_Sanierungsverfahren_neu  
Anlage_4_Vertiefende_Information_Vergabeverfahren  

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt

 

1.)    Entsprechend der Bindungswirkung des Wettbewerbes die Leistungsphase 1-4 der Entwurfsplanung weiter zu beauftragen.

2.)    Die erforderlichen EU Ausschreibung für die Fachplanungen vorzubereiten.

3.)    Die Kostenübernahme des Amtes für die Bauleitplanung aufrecht zu erhalten.

4.)    Das Ergebnis der konkretisierten Planung zur weiteren Beratung und Entscheidung über das Projekt vorzulegen.

5.)    Der Amtsdirektor wird beauftragt und ermächtigt, die weiteren Planungsaufträge bis zu einer Höhe von maximal 363.000 € zu vergeben.

.

 


Sachverhalt:

 

  1. Beschlusslage und Entwicklung seit 2022

 

Die Gemeindevertretungen der Schulträgergemeinden haben in 2020 den Beschluss gefasst „den Neubau einer Grundschule der Sanierung des Bestandsgebäudes vorzuziehen, ausgehend von maximalen Erstellungskosten in Höhe von 9 Mio. € (inkl. Grunderwerb)“.

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung waren noch keine Fördermittel (z.B. aus dem Impulsprogramm des Landes) eingeplant. Somit stellen die beschlossenen 9,0 Mio. € auch den geplanten Eigenanteil der Gemeinden an der Maßnahmenfinanzierung dar.

Die einzelnen Gemeinden haben sich mit Einzelbeschlüssen der Gemeindevertretungen zur Übernahme der jeweils anteiligen Kosten verpflichtet.

 

Für den getätigten Grunderwerb sind inkl. Nebenkosten bereits rd. 735.000 € angefallen.

 

Im Weiteren haben sich seit 2020 die Rahmenbedingungen für den Ersatzbau verändert. Neben den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Stichworte Corona, Ukraine-Krieg und daraus resultierende Baumaterial- und Baukostensteigerungen) gehören hierzu im Überblick:

 

  • Förderung eines Ersatzbaus mit max. 3.000.000 € aus dem Programm Impuls II;
  • der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung der Schulkinder ab 2026;
  • die Berücksichtigung des pädagogischen Konzeptes der Schule;
  • die Planung einer neuen Anbindung / Erschließung des Ersatzneubaus sowie;
  • rechtliche Rahmenbedingungen, darunter insbesondere wasserrechtliche Anforderungen der Entwässerung und Versickerung.

 

  1. Aktuelle Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme und Finanzierung

 

Im Überblick stellt sich die Kosten und Finanzierungssituation (1. Quartal 2023) wie folgt dar:

 

  1. Kosten des Bauwerkes incl. Grunderwerb 14.692.304,21 €
  2. Kosten der Erschließung (Bus, Parkplatz…)   2.339.448,11 €
  3. Kosten der Bauleitplanung      120.559,00 €

 

Gesamtkosten 17.152.371,96 €

 

 

 

Die Aufteilung der Gesamtkosten ist in der Anlage 1 noch detaillierter dargestellt.

 

Die aktuelle Finanzierung sieht folgende Drittmittel vor:

 

  1. Impuls Förderung des Landes  3.000.000,00 €
  2. Verwertung des Altgrundstückes (noch kein Ansatz)    0 €
  3. Ggf. weitere Förderungen     0 €

 

 Kosten ./. Finanzierungsmittel =

 Eigenmittel der Gemeinden 14.152.371,96

 

Unter Vernachlässigung der Verwertung des Altgrundstückes (und ggf. weiterer Förderungen) ergibt sich zur Beschlusslage aus 2020 mit damals geplanten 9,0 Mio. € an Eigenmitteln zur Finanzierung des Ersatzbaus eine Steigerung um 5.152.371,96 €.

 

Die von den Gemeinden zu erbringenden Eigenmittel werden über die jährliche Schulumlage zu finanzieren sein.

Das Amt als Schulträger nimmt für die Finanzierung der Baumaßnahme entsprechende Kredite auf. Die Kredite werden, soweit möglich, den Abschreibungszeiträumen (z.B. Bauwerk = 80 Jahre, Ausstattung = 10 Jahre usw.) angepasst.

Die jährlichen Auswirkungen der Kreditaufnahmen auf die gemeindlichen Haushalte sind in der Anlage 2 dargestellt.

 

 

  1. Kostenvergleich Sanierung Altgebäude und Ersatzbau

 

Ergänzend wurden die Kosten einer ggf. vergleichbaren Sanierung des Hochbauwerkes überprüft (Datenstand 3. Quartal 2022).

Eine Gegenüberstellung der Kosten für einen Ersatzbau zu verschiedenen Variante einer Gebäudesanierung (mit und ohne Erweiterungen) ist als Anlage 3 der Vorlage beigefügt.

 

Hierbei blieben die Kosten für Erschließung und Bauleitplanung zunächst außer Betracht. Im vorläufigen Ergebnis kommt der Kostenvergleich (Variante 3) auf

 

Ersatzbau (ohne Grunderwerb, ohne Altgrundstück) 13.127.685 €

Sanierung und Erweiterung Bestandsgebäude 13.411.310 €

 

Im Ergebnis eines reinen Bauwerkskostenvergleiches und bezogen auf die Kosten pro m² ist der Ersatzbau die günstigere und damit förderfähige Variante.

 

 Folgendes ist bei diesem Vergleich bitte zu beachten:

  • Für die Variante Ersatzbau ist zwingend ein Grunderwerb erforderlich, der bereits mit Kosten in Höhe von rd. 735.000 € erfolgt ist.             
  • Nach Einschätzung des Planungsbüros PPP waren die für die Sanierungsvariante eingeplanten Kosten für eine (Zwischen-)Containerlösung unzureichend geschätzt. Der Ansatz wurde auf der Basis eines Ausschreibungsergebnisses in Eutin korrigiert.

 

  1. Weiteres Vorgehen

 

Die entsprechenden Entwürfe des Bauwerkes und die Kostenvergleiche der Bauwerke unterliegen der baufachlichen Prüfung des Kreises und sind dem Fördergeber bis zum 30.Mai 2023 einzureichen.

 

Die Fortsetzung der Entwurfsplanungen ist erforderlich um ggf. auch weitere Förderanträge stellen zu können.

 

 

Dies umfasst

  • die Entwurfsplanungen des Gebäudes und der (reduzierten) Außenanlagenplanung,
  • die Vorbereitung für die erforderliche EU Ausschreibung der Fachplanungen,
  • die Fortsetzung der Bauleitplanung.

 

Eine detaillierte Darstellung der weiteren Planungsschritte und des dazugehörigen Vergabeverfahrens sind der Anlage 4 zu entnehmen. 

 

Im Ergebnis der weiteren Planungen werden die unter Ziffer 2. genannten Schätzkosten konkretisiert und dann zur weiteren Beratung und Entscheidung den politischen Gremien vorgelegt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Entwurfsplanungen des Gebäudes und der Außenanlagen gem. Bindungswirkung des Wettbewerbes:

 

Freianlagen 62.164,25 € (10% der Bauwerkskosten gem. FR Impuls II)

Gebäudeplanung 245.759,72 €

Abzüglich Preisgeld    - 29.750,00 €

 

Summe:              278.174,27 €

 

Vorbereitung der erforderlichen EU-Ausschreibung für die Fachplanungen:

 

EU-Ausschreibung     54.100,00 € (Beauftragung eines externen Dienstleisters)

 

Fortsetzung der Bauleitung:

 

Die Kosten der Bauleitplanung wurden insg. mit rd. 120 T€ eingeschätzt. Entsprechend dem Leistungsstand der Verfahren stehen noch Leistungen der

 

Bauleitplanung in Höhe von rd. 30.000 € aus.

 

Kosten der weiteren Planungen gesamt: rd. 363.000 €

 


Anlage/n:

Anlage/n:

Anlage 1 - Ersatzbau Schule Zarpen - Kosten Gesamtprojekt

Anlage 2 - Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf die Schulträgergemeinden

Anlage 3 - Kostenvergleiche Ersatzbau zu Sanierungsvarianten

Anlage 4 – Vertiefende Information zu Ausschreibungsverfahren

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Ersatzbau Schule Zarpen - Kosten Gesamtprojekt (200 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf die Schulträgergemeinden (517 KB)      
Anlage 3 3 Anlage_3_Kostenvergleiche_Ersatzbau_zu_Sanierungsverfahren_neu (873 KB)      
Anlage 4 4 Anlage_4_Vertiefende_Information_Vergabeverfahren (8280 KB)      
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