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Vorlage - 2023/11-261  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Badendorf (Solarpark Ziegelweg) für das Gebiet im Südosten der Gemeinde Badendorf, östlich des Ziegelweges, begrenzt im Osten durch den Landgraben und die Gemeindegrenze zur Hansestadt Lübeck, im Süden durch die Gemeindegrenze zu Hamberge, im Westen durch die Bundesautobahn BAB A 20 und im Norden durch den Gewässerzulauf zum Landgraben und dessen Verlängerung bis zur BAB A 20
hier: Aufstellungsbeschluss und Kostenübernahme
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
10.05.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet im Südosten der Gemeinde Badendorf, östlich des Ziegelweges, begrenzt im Osten durch den Landgraben und die Gemeindegrenze zur Hansestadt Lübeck, im Süden durch die Gemeindegrenze zu Hamberge, im Westen durch die Bundesautobahn BAB A 20 und im Norden durch den Gewässerzulauf zum Landgraben und dessen Verlängerung bis zur BAB A 20 wird der Bebauungsplan Nr. 12 (Solarpark Ziegelweg) aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-       Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlagen“ für den Bau und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage als Solarpark zur Energiegewinnung,

-       Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und leistungsfähigen Erschließung,

-       Sicherung und Ergänzung der Grünstrukturen zur Begrenzung des Gebietes.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein (PLOH) in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung / Informationsveranstaltung.

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.

 

  1. Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ..

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Sachverhalt:

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.03.2023 ist die angestrebte Errichtung eines zweiteiligen Solarparks in der Gemeinde Badendorf vorgestellt worden. Hierbei handelt es ich um insgesamt eine ca. 25 ha große Fläche im Südosten des Gemeindegebietes.

 

Durch die Änderung des § 35 BauGB zum Jahresanfang 2023 sind Solar-Freiflächenanlagen innerhalb eines 200 m breiten Streifens beidseitig der Autobahnen und mehrgleisigen Bahnstrecken im Außenbereich als privilegierte Vorhaben für grundsätzlich zulässig erklärt worden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Hierbei handelt es sich auf dem Gebiet der Gemeinde Badendorf um Flächen beidseitig der Bundesautobahn A20. Die Errichtung von Solaranlagen in diesen Bereichen bedarf keiner entsprechender Darstellung im Flächennutzungsplan und keines Bebauungsplans.

 

Solar-Freiflächenanlagen auf anderen Flächen in der Gemeinde und solche, die über den 200 m-Streifen hinausgehen, sind weiterhin nicht nach § 35 BauGB privilegiert, so dass für deren Realisierung die Aufstellung eines Bebauungsplanes und meist auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes (Fläche für Landwirtschaft in Sondergebiet) durch die Standortgemeinde erforderlich ist.

 

Der angestrebte zweiteilige Solarpark beinhaltet sowohl privilegierte (Teilgebiet 1) als auch nicht privilegierte Flächen (Teilgebiet 2) im Außenbereich. Für das ca. 17,5 ha große Teilgebiet 2, also die Flächen außerhalb des 200 m bereiten Streifens, sind für die Realisierung die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die rechtssichere Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung und des dazugehörigen Bebauungsplanes entstehen finanzielle Aufwendungen für das Planungsbüro, die Vermessung inkl. Beglaubigung, den Umweltbericht, die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie für erforderliche Gutachten, wie beispielsweise für Lärmschutz, Bodenbelastung und -tragfähigkeit, Wasserhaushalt. Die Höhe der Kosten ist noch nicht ermittelt. Sie sollen vom Vorhabenträger übernommen werden. Hierfür ist der Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB erforderlich. Der Vorhabenträger hat darum gebeten, dass er die erforderlichen Planungsleistungen, Gutachten, Untersuchungen usw. direkt beauftragt. Verwaltungsseitig bestehen hiergegen keine Bedenken, soweit die Weisungsbefugnis bei der Gemeinde bleibt. Die Planungshoheit ist gesetzlich (§ 1 BauGB) nicht übertragbar, d.h. die Gemeinde entscheidet, ob und was sie plant und in welchen Zeitraum.

 

Im Produktkonto 511010.5431400 (Kosten der Bauleitplanung) sind im Haushaltsjahr 2023 nur 1.000 Euro eingestellt. Dieser Betrag wird nicht ausreichen, es sie denn, die Planungsleistungen direkt vom Vorhabenträger beauftragt und bezahlt werden. Weitere mögliche finanzielle Auswirkungen sind in der nichtöffentlichen Anlage aufgezeigt.

 


Anlage/n:

Anlage/n:

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12

mögliche finanzielle Auswirkungen (nichtöffentlich)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 (308 KB)      
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