Vorlage - 2023/11-262
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Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeidevertretung beschließt die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Bedarfsplanungplanung der Kläranlage. Gemäß §3 Abs. 2Ziffer 6 SHVgVO können freiberufliche Leistungen nach § 50 UvgO, die einem gesetzlichen Preisrecht unterfallen oder deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung nicht vorab eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann, können bis zu einem Auftragswert von 25.000 Euro im Wege eines Direktauftrages entsprechend § 14 Satz 1 UVgO vergeben werden; § 14 Satz 2 UVgO ist entsprechend anzuwenden.
Hierfür wird ein Betrag von 25.000 EUR auf dem Produktsachkonto 538010.0900005 - 7851105 planmäßig bereitgestellt.
2. Alternativ:
Es werden weitere Angebote eingeholt.
Sachverhalt:
Die Einleiterlaubnis der Kläranlage ist derzeit auf 1000 Einwohnergleichwerte begrenzt. Stand April 2023 sind derzeit 946 Einwohnergleichwerte an die Kläranlage angeschlossen. Die derzeitige Ausbaugröße ist daher in absehbarer Zeit erreicht. Die Reinigungsleistung der Kläranlage lässt aktuell keine weitere nennenswerte Ortsentwicklung zu. Weitere Anschlüsse sind nur noch genehmigungsfähig, wenn ein Konzept zur Ertüchtigung bzw. Erweiterung der Kläranlage vorliegt.
Zielsetzungen der Bestandsaufnahme und Bedarfsplanung sind im Wesentlichen:
- Ein prozessstabiler und wirtschaftlicher Klärwerksbetrieb unter Berücksichtigung des aktuellen Bestandes.
- Ermöglichung von Neuanschlüssen im Rahmen einer Ortsentwicklung
Finanzielle Auswirkungen:
Einmalige Kosten in Höhe von ca. 23.800 EUR brutto.
Anlage/n:
Anlage/n: Angebot